ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung und Montage von
Photovoltaikanlagen gemäß
dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Auftrag.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder von
unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, wir haben
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden
die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot; Vertragsschluss; Angebotsunterlagen
2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot
dar, das wir innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch
uns sind freibleibend. Erfolgt die Bestellung elektronisch und wird eine
Zugangsbestätigung erstellt, so stellt diese Zugangsbestätigung noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Auftragsbestätigung kann jedoch
mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
2.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Abweichende Vereinbarungen
sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3. Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an Bildern,
Zeichnungen, Kalkulationen und anderen Unterlagen vor. Dies gilt auch für
schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Eine Weitergabe an
Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2.4. Leistungsänderungen behalten wir uns vor, wenn die Änderungen geringfügig
sind und die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen oder wenn
die Änderungen vorteilhaft sind. Änderungen sind auch zulässig, soweit sie
handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen betreffen.
2.5. Grundsätzlich gilt die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder
unserer Gesellschaft als vereinbarte Beschaffenheit, sofern nicht anders
vereinbart. Bei Solarmodulen ergibt sich die vereinbarte Beschaffenheit aus dem
jeweiligen Datenblatt des Herstellers, wobei das Flasherprotokoll des
Herstellers maßgeblich ist. Abweichungen innerhalb der angegebenen
Toleranzbereiche gelten als unerheblich und begründen keine Mängelansprüche.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung des Herstellers oder eines
Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Modulfärbungen ohne Einfluss auf die Anlagenleistung entsprechen der
vereinbarten Beschaffenheit, sofern nicht anders vereinbart. Zeichnungen dienen
nur der Veranschaulichung; insbesondere Modulfelder unterliegen der späteren
Dachvermessung.
2.6. Die Wirtschaftlichkeitsprognose ist keine Zusicherung des zukünftigen
Ertrags, sondern ein mathematisches Modell ohne Berücksichtigung des konkreten
Einzelfalls.
2.7. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden
den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und etwaige Zahlungen im Falle eines Rücktritts erstatten.
2.8. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geben
wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Hinweis: Die
Umsatzsteuer für die Installation von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen
(außer Wallbox-Installationen) wurde von den Steuerbehörden vollständig
erlassen.
3.2. Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch die
Erhöhung der von Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis.
Liegt dieser 8 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach
Mitteilung des erhöhten Preises ausgeübt werden.
3.3. Die Gesamtvergütung ist bei Lieferung fällig und ohne Abzug zu zahlen,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde gerät 7 Tage nach dem
Fälligkeitsdatum ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug, sofern nicht
bezahlt wurde. Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Kunden kein
Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich
mangelhaft oder der Kunde ist offensichtlich zur Verweigerung der Abnahme
berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung eines Betrages
berechtigt, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er
fällige Zahlungen nicht geleistet hat.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5. In vielen Fällen kann es unverschuldet zu endgültigen Lieferverzögerungen
kommen, z. B. aufgrund von bürokratischen Abläufen wie der Registrierung bei
der VBU. Einige Unternehmen benötigen mehrere Wochen für den Austausch der
Zähler, und wir haben keinen Einfluss auf diese Verzögerungen.
(3.a) Rechnungsstellung (für Aufträge,
die Kauf und Montage umfassen) wie folgt:
-Null Anzahlung.
-65 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der
Materialien auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
-35 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten
auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich ein späterer Beginn der Arbeiten angegeben
ist, erfolgt die Zahlung nach dem vereinbarten Datum.
(3.b) Rechnungsstellung (nur für Montageaufträge) wie folgt:
-Null Anzahlung.
-Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten auf
das angegebene Bankkonto zu überweisen.
§ 4 Haftung für Mängel
4.1. Gewährleistungsansprüche
entstehen nicht bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Qualität
oder bei geringfügigen Beeinträchtigungen der praktischen Verwendbarkeit,
solange das System vollständig und richtig funktioniert.
4.2. Wir haben das Recht,
zwischen der Mängelbeseitigung und der Lieferung von Neuware zu wählen. Die
Reparatur muss schriftlich vom Kunden angefordert werden. Wir müssen eine Frist
von mindestens 7 Wochen für die Reparatur erhalten.
4.3. Der Kunde muss
offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
melden; die Mitteilung innerhalb dieser Frist ist ausreichend. Die Mängel
müssen so detailliert wie möglich beschrieben werden.
4.4. Der Kunde trägt die
Kosten für die Reparatur, wenn sie aufgrund des Transports der Ware an einen
anderen Ort als den Firmensitz des Kunden höher werden, es sei denn, der
Transport entspricht dem beabsichtigten Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB
bleibt unberührt. Ungeachtet anderer Ansprüche von uns muss der Kunde uns die
Kosten für eine unberechtigte Mängelrüge erstatten.
4.5. Wir haften im Falle
der Unmöglichkeit der Lieferung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits oder unserer Vertreter oder Beauftragten sowie bei Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei
grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf die vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden beschränkt. Mit Ausnahme der in Satz 1 genannten
Fälle beschränkt sich unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung auf die Erstattung
von Schäden und die Übernahme unnötiger Kosten bis maximal 5 % des
Lieferwertes. Weitere Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung
sind ausgeschlossen. Die oben genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn eine
Haftung aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
besteht. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Änderungen der Beweislastregeln haben keinen Einfluss auf die Rechte des
Kunden.
4.6. Der Kunde kann nur im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir für die
Nichterfüllung der Verpflichtungen verantwortlich sind; im Falle von Mängeln
bleiben die gesetzlichen Bedingungen bestehen. Der Kunde muss innerhalb einer
angemessenen Frist nach unserer Aufforderung angeben, ob er aufgrund der
Nichterfüllung der Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten oder auf Lieferung
bestehen wird. Sie haben das Recht, Ihr Geld zurückzuerhalten, wenn Sie mit
unserem Service unzufrieden sind, vorausgesetzt, dass das Problem von uns nicht
gelöst werden kann. Unser Team ist verpflichtet, Ihre Rechte zu schützen. Diese
Garantie sollte nicht missbraucht werden und muss begründet sein. Der Kunde
kann eine Rückerstattung beantragen, wenn er uns innerhalb von 12 Monaten nach
der Installation schriftlich über seine Unzufriedenheit mit der Leistung des
Systems informiert, sofern PVPro Solar das Problem nicht lösen kann. Der Kunde
muss einen detaillierten Grund für die Unzufriedenheit angeben und PVPro Solar
die Möglichkeit zur Behebung geben. Diese Garantie gilt nicht im Falle von
vorsätzlichen oder schwerwiegenden Schäden am System durch den Kunden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte PV-Anlagen und Geräte bleiben bis zurvollständigen Bezahlung der hierfür jeweils
geschuldeten Vergütung im Eigentum von PVPro Solar.
§ 6 Geistiges Eigentum
Sämtliche
an der PV-Anlage, den Geräten
oder Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen,
Produktdokumentationen, Fotos und dergleichen bestehende Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums stehen
ausschließlich PVPro Solar oder einem sonstigen Rechtsinhaber zu. Dem Kunden
werden hieran keine Rechte eingeräumt.
§ 7 Sach- und Rechtsmängelansprüche des Kunden
7.1. PVPro Solar haftet gegenüber ihren Kunden für Sachund
Rechtsmängel nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist.
7.2. Dem Kunden stehen bei etwaigen Sach-, Produkt- oder Rechtsmängeln
verkaufter Produkte oder erbrachter Werkleistungen alle nach den gesetzlichen
Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde
Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln nur unter
dengesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen können
§ 8 Garantien
8.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen von PVPro Solar sind
keine Garantien im Rechtssinn. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und
ausdrücklich
als solche bezeichnete Garantien binden PVPro Solar.
8.2. Soweit vereinbart, stehen dem Kunden in Bezug auf eine gelieferte
PV-Anlage, von Geräten oder von Komponenten hiervon Ansprüche aus Garantien
gegen deren Hersteller zu („Herstellergarantien“). Gegenstand, Voraussetzungen,
Inhalt, Dauer und verpflichteter Hersteller ergeben sich aus den jeweiligen
Garantiebedingungen der Hersteller. Ansprüche aus Herstellergarantien muss der
Kunde direkt bei dem aus einer solchen Garantie verpflichtete Hersteller nach
den Regelungen der jeweiligen Garantiebedingungen geltend machen. Dem Kunden
stehen aus Herstellergarantien keine Ansprüche gegen PVPro Solar zu. PVPro
Solar steht auch nicht dafür ein, dass aus einer Herstellergarantie
verpflichtete Hersteller daraus geschuldete Leistungen garantiegemäß erbringen.
§ 9 Garantie für die Lebensdauer
Für unsere Kunden sind wir verpflichtet, alle Störungen zu
beheben, nicht zufriedenstellende Ergebnisse zu reparieren oder neu zu
erstellen.
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
10.1. PVPro Solar behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn aus von PVPro Solar
nicht zu vertretenden und ihr bei Vertragsschluss weder bekannten noch fahrlässig unbekannten sowie nach Ablauf
einer von PVPro Solar dem Kunden gesetzten angemessenen Frist fortbestehenden
(i) rechtlichen Gründen (z. B. wegen einer abgelehnten oder nicht rechtzeitig
erteilten erforderlichen Genehmigung), (ii) technischen Gründen (z. B. wegen
fehlender Tragfähigkeit des Gebäudedachs oder wegen Verletzung einer die
technischen Montagevoraussetzungen, insbesondere die Eignung der Hauselektrik
im Sinne von Ziffer 7.1, betreffenden, mehr als nur unwesentlichen
Mitwirkungspflicht des Kunden) oder (iii) sonstigen vergleichbar triftigen
Gründen (z. B bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Kunde wegen
fehlender Zahlungsfähigkeit bereits fällige oder zu erwartenden künftigen
Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können) die vertragsgemäße Erfüllung des
Vertrags für sie unzumutbar erschwert oder verzögert wird.
10.2. Wenn die in Ziffer 11.1 geregelten Rücktrittsvoraussetzungen nur in Bezug
auf einzelne Lieferungen oder Leistungen oder – im Fall teilbarer Lieferungen
oder Leistungen – nur in Bezug auf Teile davon vorliegen, kann PVPro Solar den
Vertrag auch nur teilweise in Bezug auf die betroffenen Lieferungen oder
Leistungen bzw. Teile davon erklären, es sei denn, dem Kunden ist das
Festhalten an dem Vertrag im Übrigen nicht zumutbar.
§ 11 Selbstbelieferungsvorbehalt
Falls PVPro Solar Lieferungen oder Leistungen nach diesem
Vertrag aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender,
verspäteter oder fehlerhafter Belieferung oder Leistungserbringung durch einen
Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig
erbringen kann, obwohl PVPro Solar vor Vertragsschluss mit dem Kunden einen
kongruenten Vertrag über den Bezug der entsprechenden Lieferung oder Leistung
mit dem Erfüllungsgehilfen, Lieferanten .
§ 12 Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen und
-leistungen
12.1. PVPro Solar liefert die Komponenten der PV-Anlage unddie
vereinbarten Geräte rechtzeitig vor der vereinbarten Montage. PVPro Solar wird
dem Kunden den Liefertermin mit angemessener Frist ankündigen.
12.2. Im Fall der Lieferung der PV-Anlage mit anschließender DC-Montage sowie
im Falle sonstiger Werkleistungen bzw. Lieferungen im Rahmen von Werkverträgen
geht die Gefahr jeweils mit der (Teil-)Abnahme der jeweiligen Leistung
vollständig und endgültig auf den Kunden über. Der Kunde trägt ab diesem
Zeitpunkt die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der
PV-Anlage und der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn weitere
Leistungen (z.B. die AC-Montage) oder die Lieferung weiterer Geräte beauftragt
wurde und diese Erfüllung dieser Leistungen bzw. Lieferungen im Zeitpunkt der
(Teil-Abnahme) der bereits erbrachten Leistung noch aussteht.
12.3. PVPro Solar ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungenberechtigt,
sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 13 Aktualisierungen und
Änderungen
13.1 PVPro Solar behält
sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Der Kunde ist
verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung dieser Bedingungen, um
sicherzustellen, dass er alle Klauseln und neuen Änderungen versteht und ihnen
zustimmt.
§ 14 Verzicht und
Freistellung
14.1 Kein Verzicht oder
Verzögerung bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Vorteils aus
einer Bestimmung in diesem Vertrag gilt als Verzicht oder Änderung dieses
Rechts oder Vorteils, und dies entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag.