Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PVPro Solar GmbH, Eichstraße51 30161 Hannover, Handelsregister: HRB 227934, USt‑IdNr.: DE361555471, E‑Mail: Hallo@pvprosolar.de Stand: 03.09.20241. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Diese AGB gelten für Verträge über Verkauf, Lieferung und/oder Planung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaik‑Anlagen, Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher), Zubehör (z. B. Wallbox) sowie damit verbundenen Dienstleistungen zwischen der PVPro Solar GmbH („PVPro“/„wir“) und ihren Kunden. Kunde ist Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Rechtserhebliche Erklärungen/Anzeige des Kunden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung) bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form gilt.2. Vertragsgegenstand, Unterlagen, Prognosen
Leistungsumfang und Spezifikationen ergeben sich aus unserem Angebot/Auftragsdokument. Zeichnungen, Pläne sowie Ertrags‑/Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich garantiert – unverbindliche Simulationen/Planungsunterlagen. PVPro behält Eigentum und Urheberrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Dokumentationen und Bildern. Weitergabe oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus nur mit vorheriger Zustimmung. Gleichwertige Produktänderungen bleiben vorbehalten, sofern die geschuldete Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.3. Vertragsschluss
Produktdarstellungen sind invitatio ad offerendum. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Montagebeginn zustande. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden.4. Mitwirkungspflichten des Kunden, behördliche/versorgerseitige Verfahren
- Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher: (a) Zugang zur Liegenschaft/Baustelle (inkl. Gerüst/Zufahrt, Baustrom), (b) erforderliche Genehmigungen/Zustimmungen (Eigentümer, WEG, Denkmalschutz), (c) statische/bauordnungsrechtliche Eignung, (d) geeignete Elektro‑Infrastruktur (Zählerplatz/Hausverteilung), (e) Mitwirkung bei Anmeldung/Netzanschluss/Zählerwechsel.
- Wir unterstützen bei Meldungen/Anträgen (Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, ggf. Förderstellen) im vereinbarten Umfang; Entscheidungen Dritter liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
- Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht/verspätet, verlängern sich Fristen angemessen; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Preise, Steuern, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Bruttoendpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wo das Umsatzsteuergesetz für PV-Komponenten den Nullsatz vorsieht (§ 12 Abs. 3 UStG), wenden wir diesen an; die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen (Wohngebäude, Anlagengröße bis 30 kWp) obliegt dem Kunden.
- Zahlungsbedingungen, sofern im Auftrag nicht abweichend vereinbart:
a) Kauf ohne Montage (B2C und B2B): Vorkasse vor Lieferung.
b) Nur Montage (B2C): 100 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Abnahme/Fertigstellung gemäß § 7.
c) Komplettservice (B2C, Lieferung und Montage): 30 % der Auftragssumme binnen 7 Tagen nach Anlieferung des wesentlichen Anlagenmaterials zur Baustelle, 70 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Abnahme der Anlage gemäß § 7.
d) Komplettservice (B2B): gesonderte Vereinbarung im Auftrag. - Trennung Fertigstellung / Netzanschluss: Die Schlussrechnung ist nicht von der Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber, dem Zählerwechsel oder der Eintragung im Marktstammdatenregister abhängig. Sobald die Anlage technisch betriebsbereit installiert und vom Kunden gemäß § 7 abgenommen wurde, ist die Schlussrechnung fällig — unabhängig davon, ob Dritte (insbesondere der Netzbetreiber) zeitnah die Inbetriebsetzungserlaubnis erteilen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB; gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Verbrauchern bleibt das Recht unberührt, mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB geltend zu machen.
- Preisänderungsvorbehalt (nur B2B): Bei erheblichen, unvorhersehbaren Kostensteigerungen (Material, Transport, Energie) ohne unser Verschulden kann eine angemessene Anpassung verlangt werden; kommt keine Einigung zustande, steht beiden Parteien ein Rücktritts-/Kündigungsrecht zu. Für Verbraucher gilt der vereinbarte Preis.
6. Lieferung, Termine, Höhere Gewalt, Netzanschluss
- Verbindliche Liefer- und Montagetermine vereinbaren wir individuell im Auftrag. Liegt kein konkreter Termin vor, beginnen wir mit der Montage spätestens 12 Wochen nach Auftragsbestätigung und vollständigem Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Werden wir trotz kongruentem Deckungsgeschäft unverschuldet und dauerhaft nicht oder verspätet beliefert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, erstattet.
- Höhere Gewalt und außerhalb unseres Einflusses liegende Ereignisse (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 60 Tage, können beide Parteien die betroffenen Leistungen außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.
- Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsprognosen sind keine Garantien künftiger Erträge.
- Netzanschluss und Inbetriebsetzung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernehmen wir im vereinbarten Umfang. Die Entscheidung über die Inbetriebsetzung und der Zählerwechsel liegen ausschließlich beim Netzbetreiber. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Eine Verzögerung der Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber stellt keinen Mangel unserer Leistung dar und löst weder Mängelrechte noch Schadensersatz aus.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: Bei Wallboxen ab 4,2 kW und Wärmepumpen übernehmen wir auf Wunsch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Verzögerungen durch den Netzbetreiber bei der Bestätigung der Steuerbarkeit liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
7. Abnahme, Gefahrübergang, Eigentumsübergang
- Bei Werkleistungen erklärt der Kunde nach Fertigstellung die Abnahme; Teilabnahmen können vereinbart werden. Als abgenommen gilt die Leistung, wenn wir nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert (§ 640 BGB).
- Gefahrübergang: Bei Kaufverträgen mit Übergabe/Anlieferung, bei Werkleistungen mit Abnahme.
- Zum Eigentumsübergang vgl. Ziffer 8.
8. Eigentumsvorbehalt (erweitert)
- Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PVPro.
- Werden Vorbehaltswaren mit einem Grundstück/einer Sache so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil werden, tritt der Kunde – soweit rechtlich zulässig – werthaltige Ansprüche (z. B. Versicherungs-/Schadensersatzansprüche) in Höhe des Rechnungswerts vorsorglich an PVPro ab; PVPro nimmt an.
- B2B: Verlängerter Eigentumsvorbehalt – der Unternehmerkunde tritt Forderungen aus Weiterveräußerung/Einbau in Höhe des Fakturaendbetrags im Voraus an PVPro ab (mit Vorrang).
- Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig; Pfändungen sind PVPro unverzüglich anzuzeigen.
9. Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel)
- Kaufrecht: Es gelten §§ 434 ff. BGB. Verbraucher: Verjährung 2 Jahre ab Lieferung; Unternehmer: 12 Monate ab Lieferung (Rückgriffsansprüche ausgenommen).
- Werkvertragsrecht: Es gelten §§ 633 ff. BGB. Verjährung 5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk/dessen Erfolg, im Übrigen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
- Nacherfüllung: Wahlrecht PVPro zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/-herstellung, soweit gesetzlich zulässig.
- B2B: § 377 HGB (Untersuchungs-/Rügeobliegenheit) gilt.
- Ausschlüsse: Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel nachweislich auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage/Betrieb durch Kunden/Dritte, normalem Verschleiß, fehlender Wartung, höherer Gewalt, Änderungen ohne unsere Zustimmung.
- Herstellergarantien bleiben unberührt; Ansprüche hieraus sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
10. Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher, freiwilliges Rückgaberecht
- Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. PVPro stellt eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster‑Widerrufsformular (Anlage 1) bereit.
- Ausschlüsse/Erlöschen: Kein Widerruf bzw. Erlöschen bei gesetzlich geregelten Ausnahmen (u. a. nicht vorgefertigte, kundenspezifische Ware; vollständige Dienstleistung nach ausdrücklichem Verlangen vor Fristende und Bestätigung des Wissens um das Erlöschen).
- Freiwilliges Rückgaberecht (Zusatzleistung): Zusätzlich gewähren wir Verbrauchern eine Rückgabe binnen 7 Tagen ab Erhalt für unbenutzte Ware in Originalverpackung (ausgenommen kundenspezifische Ware/versiegelte Software/Komponenten mit aktivierter Seriennummer). Rücksendekosten trägt der Kunde, außer bei Lieferfehlern. B2B: Rücknahme nur freiwillig nach vorheriger Zustimmung.
12. Freiwillige Servicegarantie (Privatkunden)
- Zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen bietet PVPro eine freiwillige Servicegarantie zur Nachbesserung von Funktionsstörungen für die Lebensdauer der installierten Anlage beim Erstkunden, solange die Anlage bestimmungsgemäß betrieben und gemäß Herstellervorgaben gewartet wird.
- Umfang: Arbeitsleistungen zur Störungsanalyse/-behebung während der Geschäftszeiten; Material-/Wege-/Fremdkosten können nach vorheriger Zustimmung berechnet werden, soweit nicht Herstellergarantien greifen.
- Ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Änderungen ohne Freigabe, höhere Gewalt, Vandalismus, netzbetreiberseitige Einflüsse. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz (DSGVO)
PVPro verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Weitergabe erfolgt an Dienstleistungspartner (Logistik, Montagebetriebe, Elektrofachbetriebe, Netzbetreiber, Hersteller, IT-/Cloud‑Dienstleister) im erforderlichen Umfang; Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DSGVO. Details (Datenkategorien, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Datenschutzkontakt) ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.14. Geistiges Eigentum, Software/Monitoring
Rechte an Dokumentationen, Planungsunterlagen, Fotos, Zeichnungen und Software verbleiben bei PVPro bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Für ggf. enthaltene Monitoring-/Steuerungssoftware Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.15. Verbraucherstreitbeilegung / OS‑Plattform
PVPro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU‑Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS) ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.16. PV-spezifische Risiken
- Asbest und gefährliche Baustoffe: Werden bei Aufmaß oder Montage asbesthaltige oder anderweitig gefährliche Baustoffe entdeckt (z. B. Eternit-Wellplatten, asbesthaltige Dachunterkonstruktion), unterbrechen wir die Arbeiten umgehend. Die Sanierung obliegt dem Kunden auf eigene Kosten. Beide Parteien können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand abzurechnen. Eine Haftung von PVPro für eine vom Kunden nicht offengelegte Asbest-Exposition ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
- Statik: Die statische Eignung des Daches versichert der Kunde mit der Auftragserteilung nach bestem Wissen. Stellt sich vor oder während der Montage ein berechtigter Anlass zur Annahme einer statischen Unzulänglichkeit heraus, kann PVPro die Beibringung eines Statikergutachtens auf Kosten des Kunden verlangen. Fällt das Gutachten negativ aus, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Gerüst und Dachzugang: Die Bereitstellung eines geeigneten Gerüstes und der Zugang zum Dach gehören zu den Mitwirkungspflichten des Kunden, sofern im Auftrag nicht abweichend vereinbart. Werden die Kosten für ein Gerüst von uns übernommen, sind sie im Festpreis enthalten und im Auftrag ausgewiesen.
- Demontage von Altanlagen: Sofern eine bestehende PV-Anlage oder Solarthermie-Anlage demontiert werden muss, ist dies gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Die Entsorgung von Altanlagen erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
16. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Textform
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
- Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz von PVPro. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von PVPro; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- AGB‑Änderungen gelten für künftige Verträge. Für laufende Dauerschuldverhältnisse informieren wir über Änderungen mit Widerspruchsmöglichkeit; Schweigen begründet keine Zustimmung, sofern nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart.
- Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen gilt die gesetzliche Regelung, hilfsweise eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — PVPro Solar GmbH, Eichstraße 51, 30161 Hannover, Telefon: 0511 3360603, E-Mail: hallo@pvprosolar.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuell ausgelegte PV-Anlagen), besteht kein Widerrufsrecht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: PVPro Solar GmbH, Eichstraße 51, 30161 Hannover, E-Mail: hallo@pvprosolar.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.

