Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PVPro Solar GmbH, Eichstraße51 30161 Hannover, Handelsregister: HRB 227934, USt‑IdNr.: DE361555471, E‑Mail: Hallo@pvprosolar.de
Stand: 03.09.2024
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Diese AGB gelten für Verträge über Verkauf, Lieferung und/oder Planung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaik‑Anlagen, Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher), Zubehör (z. B. Wallbox) sowie damit verbundenen Dienstleistungen zwischen der PVPro Solar GmbH („PVPro“/„wir“) und ihren Kunden.
Kunde ist Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
Rechtserhebliche Erklärungen/Anzeige des Kunden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung) bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form gilt.
2. Vertragsgegenstand, Unterlagen, Prognosen
Leistungsumfang und Spezifikationen ergeben sich aus unserem Angebot/Auftragsdokument. Zeichnungen, Pläne sowie Ertrags‑/Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich garantiert – unverbindliche Simulationen/Planungsunterlagen.
PVPro behält Eigentum und Urheberrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Dokumentationen und Bildern. Weitergabe oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus nur mit vorheriger Zustimmung.
Gleichwertige Produktänderungen bleiben vorbehalten, sofern die geschuldete Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Vertragsschluss
Produktdarstellungen sind invitatio ad offerendum. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Montagebeginn zustande. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden, behördliche/versorgerseitige Verfahren
- Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher: (a) Zugang zur Liegenschaft/Baustelle (inkl. Gerüst/Zufahrt, Baustrom), (b) erforderliche Genehmigungen/Zustimmungen (Eigentümer, WEG, Denkmalschutz), (c) statische/bauordnungsrechtliche Eignung, (d) geeignete Elektro‑Infrastruktur (Zählerplatz/Hausverteilung), (e) Mitwirkung bei Anmeldung/Netzanschluss/Zählerwechsel.
- Wir unterstützen bei Meldungen/Anträgen (Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, ggf. Förderstellen) im vereinbarten Umfang; Entscheidungen Dritter liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
- Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht/verspätet, verlängern sich Fristen angemessen; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Preise, Steuern, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Preise sind – sofern nicht anders ausgewiesen – Bruttoendpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Steuerbegünstigungen (z. B. für PV‑Komponenten) werden angewandt, soweit gesetzlich anwendbar; die Prüfung persönlicher Voraussetzungen obliegt dem Kunden.
- Fälligkeit, sofern nicht im Auftrag abweichend: (a) Kauf ohne Montage (B2C/B2B): Vorkasse vor Lieferung; (b) nur Montage (B2C): 100 % binnen 7 Tagen nach Abnahme/Fertigstellung; (c) Komplettservice (B2C): 65 % binnen 7 Tagen nach Materialanlieferung, 35 % binnen 7 Tagen nach Abnahme/Übergabe; (d) Komplettservice (B2B): gesonderte Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB); weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
- Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen; Verbraucher zusätzlich mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
- Preisänderungsvorbehalt (nur B2B): Bei erheblichen, unvorhersehbaren Kostensteigerungen (Material/Transport/Energie) ohne unser Verschulden kann eine angemessene Anpassung verlangt werden; kommt keine Einigung zustande, steht beiden Parteien ein Rücktritts-/Kündigungsrecht zu. Für Verbraucher gilt der vereinbarte Preis.
6. Lieferung, Termine, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt
- Liefer-/Montagefristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Teillieferungen/Teilleistungen sind zumutbarerweise zulässig.
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Bleibt PVPro trotz kongruenten Deckungsgeschäfts unverschuldet und dauerhaft unzutreffend/zu spät beliefert, können wir vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.
- Höhere Gewalt/außerhalb unseres Einflusses liegende Ereignisse (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit. Dauert die Störung > 60 Tage, können beide Parteien die betroffenen Leistungen außerordentlich lösen; Teilleistungen sind abzurechnen.
- Ertrags-/Wirtschaftlichkeitsprognosen sind keine Garantien künftiger Erträge.
7. Abnahme, Gefahrübergang, Eigentumsübergang
- Bei Werkleistungen erklärt der Kunde nach Fertigstellung die Abnahme; Teilabnahmen können vereinbart werden. Als abgenommen gilt die Leistung, wenn wir nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert (§ 640 BGB).
- Gefahrübergang: Bei Kaufverträgen mit Übergabe/Anlieferung, bei Werkleistungen mit Abnahme.
- Zum Eigentumsübergang vgl. Ziffer 8.
8. Eigentumsvorbehalt (erweitert)
- Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PVPro.
- Werden Vorbehaltswaren mit einem Grundstück/einer Sache so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil werden, tritt der Kunde – soweit rechtlich zulässig – werthaltige Ansprüche (z. B. Versicherungs-/Schadensersatzansprüche) in Höhe des Rechnungswerts vorsorglich an PVPro ab; PVPro nimmt an.
- B2B: Verlängerter Eigentumsvorbehalt – der Unternehmerkunde tritt Forderungen aus Weiterveräußerung/Einbau in Höhe des Fakturaendbetrags im Voraus an PVPro ab (mit Vorrang).
- Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig; Pfändungen sind PVPro unverzüglich anzuzeigen.
9. Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel)
- Kaufrecht: Es gelten §§ 434 ff. BGB. Verbraucher: Verjährung 2 Jahre ab Lieferung; Unternehmer: 12 Monate ab Lieferung (Rückgriffsansprüche ausgenommen).
- Werkvertragsrecht: Es gelten §§ 633 ff. BGB. Verjährung 5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk/dessen Erfolg, im Übrigen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
- Nacherfüllung: Wahlrecht PVPro zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/-herstellung, soweit gesetzlich zulässig.
- B2B: § 377 HGB (Untersuchungs-/Rügeobliegenheit) gilt.
- Ausschlüsse: Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage/Betrieb durch Kunden/Dritte, normalem Verschleiß, fehlender Wartung, höherer Gewalt, Änderungen ohne unsere Zustimmung.
- Herstellergarantien bleiben unberührt; Ansprüche hieraus sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
10. Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher, freiwilliges Rückgaberecht
- Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. PVPro stellt eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster‑Widerrufsformular (Anlage 1) bereit.
- Ausschlüsse/Erlöschen: Kein Widerruf bzw. Erlöschen bei gesetzlich geregelten Ausnahmen (u. a. nicht vorgefertigte, kundenspezifische Ware; vollständige Dienstleistung nach ausdrücklichem Verlangen vor Fristende und Bestätigung des Wissens um das Erlöschen).
- Freiwilliges Rückgaberecht (Zusatzleistung): Zusätzlich gewähren wir Verbrauchern eine Rückgabe binnen 7 Tagen ab Erhalt für unbenutzte Ware in Originalverpackung (ausgenommen kundenspezifische Ware/versiegelte Software/Komponenten mit aktivierter Seriennummer). Rücksendekosten trägt der Kunde, außer bei Lieferfehlern. B2B: Rücknahme nur freiwillig nach vorheriger Zustimmung.
12. Freiwillige Servicegarantie (Privatkunden)
- Zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen bietet PVPro eine freiwillige Servicegarantie zur Nachbesserung von Funktionsstörungen für die Lebensdauer der installierten Anlage beim Erstkunden, solange die Anlage bestimmungsgemäß betrieben und gemäß Herstellervorgaben gewartet wird.
- Umfang: Arbeitsleistungen zur Störungsanalyse/-behebung während der Geschäftszeiten; Material-/Wege-/Fremdkosten können nach vorheriger Zustimmung berechnet werden, soweit nicht Herstellergarantien greifen.
- Ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Änderungen ohne Freigabe, höhere Gewalt, Vandalismus, netzbetreiberseitige Einflüsse. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz (DSGVO)
PVPro verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Weitergabe erfolgt an Dienstleistungspartner (Logistik, Montagebetriebe, Elektrofachbetriebe, Netzbetreiber, Hersteller, IT-/Cloud‑Dienstleister) im erforderlichen Umfang; Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DSGVO. Details (Datenkategorien, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Datenschutzkontakt) ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
14. Geistiges Eigentum, Software/Monitoring
Rechte an Dokumentationen, Planungsunterlagen, Fotos, Zeichnungen und Software verbleiben bei PVPro bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Für ggf. enthaltene Monitoring-/Steuerungssoftware Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.
15. Verbraucherstreitbeilegung / OS‑Plattform
PVPro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU‑Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS) ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
16. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Textform
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
- Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz von PVPro. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von PVPro; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- AGB‑Änderungen gelten für künftige Verträge. Für laufende Dauerschuldverhältnisse informieren wir über Änderungen mit Widerspruchsmöglichkeit; Schweigen begründet keine Zustimmung, sofern nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart.
- Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen gilt die gesetzliche Regelung, hilfsweise eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
