EEG-Gesetz für Photovoltaik 2026: Das gilt für Betreiber
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der rechtliche Rahmen für jede Photovoltaikanlage in Deutschland. Es legt fest, wie viel Vergütung du für eingespeisten Strom bekommst, welche Pflichten du als Betreiber hast und worauf du bei der Anmeldung achten musst. 2026 hat sich einiges bewegt, wer jetzt plant, sollte den aktuellen Stand kennen.
Wir erklären dir als regionaler Fachbetrieb aus Hannover verständlich, was 2026 gilt: aktuelle Einspeisevergütung, Meldepflichten, deine Rechte gegenüber dem Netzbetreiber und die wichtigsten Änderungen. Keine Paragrafenwüste, sondern das, was für deine Anlage zählt.
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Was das EEG für PV-Betreiber regelt
Das EEG sichert dir einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung für den Solarstrom, den du ins öffentliche Netz einspeist, über 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Maßgeblich für die Höhe sind drei Dinge: die Anlagengröße, das Inbetriebnahmedatum und das gewählte Einspeisemodell.
Wichtig: Entscheidend ist nicht der Tag der Bestellung oder der Baugenehmigung, sondern der Tag der Inbetriebnahme. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Satz gilt anschließend 20 Jahre lang fest.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Die Bundesnetzagentur legt die Sätze halbjährlich fest, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 gelten bei Gebäudeanlagen folgende Werte:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kWp werden die Leistungsanteile anteilig vergütet: Für eine 15-kWp-Anlage gibt es für die ersten 10 kWp den höheren Satz, für die übrigen 5 kWp den niedrigeren.
Zum 1. August 2026 ist eine weitere Absenkung um rund 1 Prozent vorgesehen. Da sich die Sätze laufend ändern, prüfen wir bei jeder Planung den tagesaktuellen Wert für dein Inbetriebnahmefenster.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung – Was lohnt sich?
Das EEG kennt zwei Modelle:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): Du verbrauchst den Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein. Für die meisten Eigenheime ist das die wirtschaftlichere Wahl, denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von rund 35 bis 40 ct/kWh, während die Einspeisung nur 7,78 ct/kWh bringt.
- Volleinspeisung: Der gesamte Strom geht ins Netz, dein Haushaltsstrom wird separat eingekauft. Der höhere Volleinspeisesatz lohnt sich vor allem dann, wenn der Eigenverbrauch gering ist, etwa bei großen Dächern ohne passenden Tagesverbrauch.
Der entscheidende Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist also nicht die Vergütung, sondern dein Eigenverbrauch. Mit einem Batteriespeicher lässt er sich deutlich steigern, mehr dazu auf unserer Seite zum Stromspeicher.
Anmeldung Schritt für Schritt
Bevor deine Anlage Vergütung erhält, sind mehrere Schritte nötig:
- Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Installation, er prüft die Netzverträglichkeit und genehmigt den Anschluss.
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Diese Eintragung ist Pflicht und Voraussetzung für die Vergütung.
- Zähler & Messkonzept: Ein geeigneter Zähler erfasst die eingespeiste Strommenge.
- ZEREZ-Registrierung: Seit 2025/2026 müssen Anlagen bzw. ihre Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) erfasst sein.
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers müssen eingehalten werden.
Diese Schritte übernehmen wir für dich, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gehören bei uns zum Komplettservice. Wie das im Detail abläuft, erfährst du auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung.
Deine Rechte gegenüber dem Netzbetreiber
Das EEG verpflichtet den Netzbetreiber ausdrücklich. Er muss:
- deine ordnungsgemäß angemeldete Anlage anschließen,
- den eingespeisten Strom vollständig abnehmen,
- die Einspeisevergütung fristgerecht zahlen,
- über die geltenden technischen Anschlussbedingungen informieren.
Verzögert der Netzbetreiber den Anschluss unzulässig, hast du Ansprüche. In der Praxis ist die rechtzeitige, vollständige Anmeldung der beste Schutz, auch hier sorgen wir für saubere Unterlagen.
Das hat sich 2026 geändert
Mehrere Punkte sind für neue Anlagen 2026 wichtig:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Für neue Anlagen wird die Einspeisevergütung in Phasen negativer Börsenstrompreise ausgesetzt. Der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich dafür um diese Zeiten.
- Direktvermarktungs-Schwelle: Ab einer bestimmten Anlagengröße greift die Pflicht zur Direktvermarktung. Für die Auslegung größerer Dach- und Gewerbeanlagen ist diese Grenze relevant, wir berücksichtigen sie früh in der Planung.
- Drosselung ohne Smart Meter: Anlagen ohne intelligente Messeinrichtung und Steuerung können in der einspeisbaren Leistung begrenzt sein.
- Ausblick ab 2027: Für neue kleine Anlagen ist mittelfristig ein Übergang von der festen Einspeisevergütung hin zu stärker marktorientierten Modellen geplant. Wer sich die heutige feste Vergütung für 20 Jahre sichern will, profitiert von einer frühzeitigen Inbetriebnahme.
Lohnt sich Photovoltaik mit EEG-Vergütung 2026 noch?
Ja, aber die Rechnung hat sich verschoben. Die Einspeisevergütung ist heute eher ein Zusatzbaustein als der Haupttreiber. Den größten Nutzen bringt der Eigenverbrauch: Selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom und ist damit deutlich mehr wert als die Einspeisung. In Kombination mit einem Speicher und gut geplanter Anlagengröße bleibt Photovoltaik 2026 eine der lohnendsten Investitionen für Eigenheim und Gewerbe.
Lass dich vom regionalen Photovoltaik-Spezialisten beraten
Du willst wissen, welches Einspeisemodell und welche Anlagengröße für dich 2026 am meisten Sinn ergeben? Wir rechnen das ehrlich für deine Situation durch und übernehmen die komplette Anmeldung.
- Telefon: 0511 3360603
- E-Mail: hallo@pvprosolar.de
- Kostenloses Angebot anfordern – wir melden uns zeitnah.
Mehr zu Zuschüssen und Förderwegen findest du auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung 2026.
Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen Februar und Juli 2026 liegt sie bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung). Größere Anlagen erhalten gestaffelt niedrigere Sätze. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum; der Satz gilt dann 20 Jahre fest. Die Bundesnetzagentur passt die Werte halbjährlich an.
Ja. Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Ohne diese Eintragung besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung. Hinzu kommt seit 2025/2026 die ZEREZ-Registrierung. Wir übernehmen die Anmeldungen für dich.
20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Satz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant, das gibt dir Planungssicherheit.
Bei der Teileinspeisung nutzt du den Strom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht alles ins Netz. Für die meisten Eigenheime ist Teileinspeisung wirtschaftlicher, weil selbst verbrauchter Strom den teuren Netzbezug ersetzt.
Für neue Anlagen wird die Vergütung in Phasen negativer Börsenstrompreise ausgesetzt. Diese Zeiten werden am Ende der 20 Jahre angehängt, sodass der Förderzeitraum effektiv verlängert wird. Wichtiger wird dadurch der Eigenverbrauch.
Für neue kleine Anlagen ist ein Übergang zu stärker marktorientierten Modellen geplant. Die Details sind noch in Bewegung. Wer sich die heutige feste Vergütung sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszögern. Wir halten dich zum aktuellen Stand auf dem Laufenden. Wie hoch ist die EEG-Einspeisevergütung 2026?
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