EEG-Novelle 2027: Vergütung bis Ende 2026 sichern
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzanschlusspaket beschlossen und damit den größten Umbau der Solarförderung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeleitet. Die Schlagzeilen klangen widersprüchlich: Erst hieß es, das Wirtschaftsministerium entschärfe die EEG-Reform, wenige Tage später war vom Aus für die Einspeisevergütung zu lesen. Beides stimmt. Die wichtigste Nachricht vorweg: Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, ist nicht betroffen; die zugesagte Vergütung gilt unverändert für die vollen 20 Jahre. Wer eine Anlage erst plant, sollte die neuen Regeln dagegen genau kennen, denn laut Kabinettsentwurf soll ab 2027 die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 Kilowatt entfallen. In diesem Ratgeber ordnen wir als Fachbetrieb aus Hannover ein, was beschlossen wurde, warum der 31. Dezember 2026 zum entscheidenden Stichtag wird und ob sich Photovoltaik ab 2027 noch rechnet.
Du planst eine Anlage und willst wissen, ob die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 noch klappt? Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
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Was das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Ministerin Katherina Reiche hat zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht: die EEG-Novelle, die als EEG 2027 zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, und ein Netzanschlusspaket. Die Leitidee: Solarstrom soll sich stärker am Markt behaupten statt über garantierte Vergütungen; die Ministerin sprach vom Ende des EEG als „Rundum-sorglos-Paket“.
Der Weg dorthin war turbulent. Der erste Entwurf vom Februar 2026 sah noch eine ersatzlose Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 Kilowatt vor. Nach massiver Kritik von Branchenverbänden wie BSW-Solar, BDEW und BEE legte das Ministerium Mitte Juli einen entschärften Entwurf vor: Statt eines Sofort-Aus kommt ein Auslaufmodell mit Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus. Das Netzanschlusspaket ergänzt die Reform um neue Netzregeln, darunter die Ausweisung überlasteter Netzgebiete mit reduzierter Entschädigung bei Abregelung sowie eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung neuer Anlagen. Beide Entwürfe bauen auf dem Solarspitzengesetz von 2025 auf. Wichtig: Endgültig beschlossen ist noch nichts. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober 2026 fand die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt. Die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat sowie die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission stehen noch aus.

Aktueller Stand und Zeitplan der EEG-Novelle 2027
Stand 13. Oktober 2026. Wir aktualisieren die Tabelle, sobald sich etwas ändert.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| Februar 2026 | Erster Entwurf: ersatzlose Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kW |
| 29. Juli 2026 | Kabinettsbeschluss mit Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus |
| 7. September 2026 | Regierungsentwurf im Bundestag (Drucksache 21/7867) |
| 24. September 2026 | Erste Lesung im Bundestag |
| 5. und 7. Oktober 2026 | Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zum EEG und zum Netzanschlusspaket |
| erwartet Mitte Oktober | Zweite und dritte Lesung im Bundestag, noch nicht offiziell terminiert. Verschiebt sie sich, ist die nächste Sitzungswoche Anfang November. |
| 20. November 2026 | Nächste Sitzung des Bundesrats |
| offen | Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Die Genehmigung für das aktuelle EEG läuft am 31. Dezember 2026 aus. |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten |
Bis zur Abstimmung kann sich am Entwurf noch etwas ändern. Für die Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt das bisherige Recht in jedem Fall weiter.
Die neuen Regeln für Anlagen unter 25 Kilowatt
Bisher nimmt der Netzbetreiber deinen Überschussstrom zu einem festen Satz ab, garantiert über 20 Jahre; die Details dazu erklären wir im Beitrag darüber, wie die Einspeisevergütung funktioniert. Für Neuanlagen ab 2027 tritt an diese Stelle ein gestufter Übergang.
Wer zwischen 2027 und 2030 in Betrieb nimmt, erhält laut Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7867) für 36 Monate eine feste Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde, also deutlich weniger als die heutigen rund 7,70 Cent und nur 3 statt 20 Jahre. Danach folgt die Direktvermarktung: Der Überschussstrom wird über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft, mit schwankenden Erlösen und einer Servicegebühr. Anlagen unter 25 Kilowatt erhalten dort für höchstens 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde; ein intelligentes Messsystem wird faktisch zur Grundausstattung. Wie die Vermarktung über die Börse funktioniert, zeigen unsere Beiträge zum Thema Solarstrom verkaufen und zum dynamischen Stromtarif. Zusätzlich sinkt die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung, die bislang bei 100 Kilowatt liegt, sodass künftig auch mittlere Dachanlagen früher betroffen sind.
Netzanschlusspaket: Was der Redispatch-Vorbehalt bedeutet
Parallel zur EEG-Novelle berät der Bundestag das Netzanschlusspaket. Am stärksten umstritten ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt: Netzbetreiber sollen überlastete Netzgebiete als kapazitätsbegrenzt ausweisen können. Neue Anlagen in solchen Gebieten würden dann zehn Jahre lang keine Entschädigung bekommen, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. Betroffen wären nach dem Entwurf Anlagen von 2 bis 100 kW.
In der Anhörung am 7. Oktober 2026 bezeichneten die meisten Sachverständigen den Redispatch-Vorbehalt als Hauptproblem des Entwurfs, einige halten ihn für verfassungswidrig. Für ein Einfamilienhaus mit hohem Eigenverbrauch und Speicher ist das Risiko überschaubar, weil abgeregelter Strom zuerst im Haus genutzt wird. Wer überwiegend einspeist, sollte die weitere Entwicklung genau verfolgen.
Bestandsschutz: Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung
Der Gesetzentwurf regelt ausdrücklich: Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 bleibt das bisherige Recht anwendbar. Die zugesagten Sätze laufen über die vollen 20 Jahre, ein rückwirkender Eingriff ist nicht vorgesehen; das schließt Anlagen ein, die 2026 noch ans Netz gehen. Achte lediglich darauf, deine Daten im Marktstammdatenregister aktuell zu halten. Wer eine Bestandsanlage nach 2026 erweitert, sollte wissen, dass der neue Anlagenteil unter die neuen Regeln fällt; eine reine Speichernachrüstung ändert am Vergütungsanspruch dagegen nichts.
Stichtag 31. Dezember 2026: 20 Jahre feste Vergütung sichern
Daraus ergibt sich das Zeitfenster, über das derzeit alle sprechen: Jede Anlage, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, wird noch nach heutigem Recht behandelt. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG, nicht das Bestelldatum. Hinzu kommen der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer für Anlagen auf oder an Wohngebäuden und zinsgünstige Kredite über das KfW-Programm 270; einen Überblick gibt unsere Seite zur Photovoltaik-Förderung. Seit dem 1. Februar 2026 lagen die Sätze für Anlagen bis 10 Kilowattpeak bei 7,78 Cent für die Überschusseinspeisung und 12,35 Cent für die Volleinspeisung; nach der turnusmäßigen Degression zum 1. August gelten rund 7,70 beziehungsweise 12,22 Cent. Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt anschließend 20 Jahre konstant.
Zum realistischen Zeitplan in der Region Hannover: Die Montage eines Einfamilienhausdachs dauert ein bis zwei Tage, Module von AIKO, JA Solar oder LONGi sowie Fronius-Wechselrichter und BYD-Speicher sind gut verfügbar. Zeit kosten vor allem die Netzbetreiberanmeldung nach VDE-AR-N 4105 und den Technischen Anschlussbedingungen sowie die Zählersetzung, je nach Netzgebiet, etwa bei enercity Netz oder Avacon, mehrere Wochen. Rechne insgesamt mit sechs bis zwölf Wochen von der Beauftragung bis zur Inbetriebnahme. Mitte Oktober wird das Zeitfenster bis zum 31. Dezember damit knapp. Ob dein Projekt noch realistisch ist, sagen wir dir nach einem kurzen Check ehrlich.

Was zählt als Inbetriebnahme?
Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG (§ 3 Nr. 30 EEG), also die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Das Bestelldatum oder die Unterschrift unter den Vertrag zählen nicht. Ob dein Netzbetreiber bis dahin bereits den neuen Zähler gesetzt haben muss, damit du einspeisen kannst, klären wir vor dem Auftrag mit ihm.
Was du jetzt tun solltest, wenn du 2026 noch umsetzen willst
- Sofort anfragen: Ab Mitte Oktober wird das Zeitfenster knapp. Je früher der Vor-Ort-Termin, desto besser.
- Netzanmeldung früh stellen: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist meist der längste Schritt.
- Förderanträge vor der Beauftragung: proKlima und die Region Hannover fördern nur, wenn du den Antrag vor dem Auftrag stellst.
- Speicher gleich mitplanen: Unter dem neuen Recht zählt der Eigenverbrauch noch mehr. Ein Speicher lässt sich auch später nachrüsten, ohne dass sich der Vergütungsanspruch ändert.
- Ehrlichen Zeitplan verlangen: Ein seriöser Betrieb sagt dir, ob die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember realistisch ist, statt es nur zu versprechen.
Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 noch?
Ja, aber die Rechnung folgt einer anderen Logik. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 35 bis 40 Cent, jede eingespeiste bringt künftig nur noch wenige Cent. Schon heute stammt der größte Teil der Rendite aus dem Eigenverbrauch; die Novelle verstärkt dieses Gefälle. Entscheidend werden deshalb Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad; ein erstes Gefühl dafür vermittelt unser Unabhängigkeitsrechner.
Ein Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus in der Region Hannover mit 10 Kilowattpeak erzeugt rund 8.900 Kilowattstunden im Jahr (893 kWh pro kWp), der Haushalt verbraucht 4.500 Kilowattstunden bei 37 Cent Strompreis. Ohne Speicher deckt die Anlage etwa 30 Prozent des Verbrauchs; das spart gut 500 Euro im Jahr, dazu kommen bei einer 2026er-Anlage rund 580 Euro Einspeisevergütung. Mit einem 10-Kilowattstunden-Speicher steigt die Deckung auf etwa 70 Prozent: knapp 1.200 Euro Ersparnis plus rund 450 Euro Vergütung. Für eine Anlage ab 2027 bleibt die Eigenverbrauchsersparnis identisch, nur die Einspeiseerlöse sinken. Der Stromspeicher für Zuhause wandelt sich damit vom Zubehör zum Kernbaustein.
Noch mehr holt heraus, wer Erzeugung und Verbrauch intelligent koppelt: Ein KI-gesteuerter Solarspeicher lädt prognosebasiert und kann künftig auch Börsenpreissignale einbeziehen, eine Solaranlage mit Wallbox macht das E-Auto zum flexiblen Großverbraucher, und wer die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe kombiniert, speichert Solarstrom als Wärme. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG bringen zusätzlich reduzierte Netzentgelte. So sind Deckungsgrade erreichbar, die vor wenigen Jahren unrealistisch schienen.

Balkonkraftwerke: kaum betroffen
Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt Modulleistung bleiben außerhalb des neuen Vergütungssystems; überschüssiger Strom wird bei Neugeräten künftig unentgeltlich eingespeist. Praktisch ändert sich wenig, denn Balkonkraftwerke leben ohnehin vom Eigenverbrauch, und die Erleichterungen bei Anmeldung, 800-Watt-Wechselrichterleistung und Zustimmungsansprüchen für Mieter bleiben bestehen. Für Mieter bleibt das Balkonkraftwerk der einfachste Einstieg; wer ein eigenes Dach hat, fährt mit einer vollwertigen Anlage deutlich besser.
Gewerbe und Mehrfamilienhäuser: Was jetzt zu prüfen ist
Gewerbliche Dachanlagen erreichen dank Tageslastprofil von Natur aus hohe Eigenverbrauchsquoten; ihre Wirtschaftlichkeit hängt schon heute weniger an der Vergütung. Neu ist vor allem der organisatorische Rahmen: Mit der sinkenden Direktvermarktungsschwelle brauchen auch mittlere Anlagen Vermarktungsvertrag, Messkonzept und steuerbare Technik, und bei größeren Projekten gewinnen die künftigen Engpassgebiete für die Standortbewertung an Bedeutung. Wer ohnehin plant, hat ein starkes Argument, noch 2026 nach altem Recht umzusetzen; mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Gewerbe in Hannover. Für Eigentümer und Hausverwaltungen bleiben Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bestehen, und der Allgemeinstrom bildet einen verlässlichen Eigenverbrauchssockel; einen Einstieg findest du unter Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser.
So begleitet dich PVPro Solar durch den Übergang
Gesetze ändern sich, die planerische Substanz eines guten Solarprojekts nicht. Unser Ablauf: kostenlose Erstberatung mit Dachanalyse und Ertragsprognose, Ingenieurplanung mit String-Layout und passender Speicherdimensionierung, VDE- und TAB-konforme Montage durch zertifizierte Fachkräfte, vollständige Anmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, Inbetriebnahme mit App-Einweisung, Monitoring und After-Sales-Service. Die Festpreis-Garantie mit 30/70-Zahlungsmodell schafft Planungssicherheit in einem Jahr mit absehbar hoher Nachfrage, und für Projekte mit Ziel-Inbetriebnahme 2026 sagen wir offen, ob der Zeitplan realistisch ist. Wir sind in Hannover, Wolfsburg, Bremen, Braunschweig und Hildesheim im Einsatz; einen Überblick für die Landeshauptstadt gibt die Seite Photovoltaikanlage in Hannover kaufen.
Fazit: Jetzt handeln oder abwarten?
Die EEG-Novelle 2027 ist kein Grund zur Panik, aber eine echte Zäsur: Laut Entwurf verabschiedet sich Deutschland vom Prinzip der garantierten Vergütung für neue kleine Solaranlagen und setzt auf Eigenverbrauch und Markt. Bestandsbetreiber können entspannt bleiben. Wer eine Anlage konkret plant, sichert sich mit einer Inbetriebnahme bis Ende 2026 noch 20 Jahre feste Vergütung, den Nullsteuersatz und volle Kalkulationssicherheit, ein Paket, das es in dieser Form nicht wieder geben wird. Und auch ab 2027 bleibt Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll; die Planung wird nur anspruchsvoller, weil Anlagengröße, Speicher und Verbrauchsprofil präzise zusammenpassen müssen. Wir prüfen mit dir ehrlich, ob dein Projekt bis Ende 2026 realistisch umsetzbar ist. Den Anfang macht eine kostenlose Erstberatung mit Dachanalyse und Ertragsprognose; Wie unser Angebot aufgebaut ist, siehst du unter Photovoltaik-Angebot kostenlos. Die Regeln ändern sich, die Sonne über Niedersachsen nicht.
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern. Oder ruf uns an unter 0511 3360603 oder schreib uns per WhatsApp an +49 176 2399 8536.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-/Rechtsberatung. Die EEG-Novelle 2027 ist noch nicht verabschiedet; Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Wird die Einspeisevergütung 2027 komplett abgeschafft?
Laut Kabinettsentwurf nicht komplett, aber grundlegend umgebaut. Die dauerhafte feste Vergütung entfällt für Neuanlagen unter 25 Kilowatt; stattdessen soll es eine Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde für 36 Monate und danach die Direktvermarktung mit befristetem Bonus geben. Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung unverändert.
Behalten bestehende PV-Anlagen ihre Einspeisevergütung?
Ja. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 gilt das bisherige Recht weiter, die Sätze laufen über die vollen 20 Jahre. Ein rückwirkender Eingriff in bestehende Zusagen ist im Entwurf ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bis wann muss meine Anlage in Betrieb gehen, um die feste Vergütung zu sichern?
Bis zum 31. Dezember 2026; maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG, nicht das Bestelldatum. Da Netzbetreiberprozesse und Zählersetzung mehrere Wochen dauern können, ist das Zeitfenster ab Mitte Oktober knapp. Frag uns direkt, ob dein Projekt noch realistisch ist.
Was bedeutet Direktvermarktung für private PV-Anlagen?
Dein Überschussstrom wird über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft, statt zum Festpreis an den Netzbetreiber zu gehen. Die Erlöse schwanken mit dem Marktpreis, der Dienstleister berechnet eine Gebühr, und ein intelligentes Messsystem wird praktisch zur Voraussetzung.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Einspeisevergütung noch?
Ja, denn der wirtschaftliche Kern liegt im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 35 bis 40 Cent. Mit Speicher, Energiemanagement, Wallbox oder Wärmepumpe sind Deckungsgrade von 70 Prozent und mehr erreichbar.
Sind Balkonkraftwerke von der Novelle betroffen?
Kaum. Geräte bis 2 Kilowatt bleiben außerhalb des neuen Systems, überschüssiger Strom wird künftig unentgeltlich eingespeist. Da Balkonkraftwerke auf Eigenverbrauch ausgelegt sind, ändert sich praktisch wenig; alle Vereinfachungen bleiben bestehen.
Ist die EEG-Novelle 2027 schon endgültig beschlossen?
Nein. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026, der ersten Lesung im Bundestag am 24. September und der Anhörung am 5. Oktober 2026 fehlen noch die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat sowie die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027; Details können sich noch ändern.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Seit der turnusmäßigen Degression zum 1. August 2026 liegen die Sätze für Anlagen bis 10 Kilowattpeak bei rund 7,70 Cent für die Überschusseinspeisung und rund 12,22 Cent für die Volleinspeisung. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt 20 Jahre konstant.
Wann wird die EEG-Novelle 2027 verabschiedet?
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird für Mitte Oktober 2026 erwartet, ist aber noch nicht offiziell terminiert. Danach folgen der Bundesrat, frühestens am 20. November, und die Genehmigung der EU-Kommission. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027.
Was ist der Redispatch-Vorbehalt?
Ein Teil des Netzanschlusspakets: Netzbetreiber sollen überlastete Gebiete als kapazitätsbegrenzt ausweisen können. Neue Anlagen von 2 bis 100 kW bekämen dort zehn Jahre lang keine Entschädigung bei Abregelung. Die meisten Sachverständigen halten das für das Hauptproblem des Entwurfs.
Zählt die Inbetriebnahme oder der Zählertausch für den Stichtag?
Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG, also die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Ob dein Netzbetreiber bis dahin den neuen Zähler gesetzt haben muss, klären wir vor dem Auftrag.








