Photovoltaik für Mehrfamilienhaus: Mieterstrom, Gebäudeversorgung und Kosten
Photovoltaik ist längst nicht mehr nur etwas für Einfamilienhäuser. Auch auf Mehrfamilienhäusern lohnt sich eine Solaranlage, für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und die Bewohner. Entscheidend ist das passende Modell: Soll der Solarstrom nur den Allgemeinstrom decken, über Mieterstrom an die Bewohner verkauft oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geteilt werden? Hier erfahren Sie, wie die Modelle funktionieren, was eine Anlage kostet und worauf es bei Planung und Umsetzung ankommt.
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Photovoltaik für Mehrfamilienhaus: das Wichtigste in Kürze
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Modelle | Allgemeinstrom/Volleinspeisung, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Energy Sharing |
| Einfachstes Modell für Bewohner | gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG), ohne Vollversorgungspflicht |
| Kosten | ca. 1.450–1.750 € pro kWp ohne Speicher, 20 kWp ca. 29.000–35.000 € |
| Ertrag | rund 893 kWh pro kWp, 20 kWp knapp 18.000 kWh im Jahr |
| Steuern | 0 % Umsatzsteuer, Einkommensteuer frei bis 30 kWp pro Wohneinheit |
| WEG | Beschluss der Eigentümer mit einfacher Mehrheit |
Modelle für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
1. Allgemeinstrom und Volleinspeisung
Die einfachste Variante: Die Anlage versorgt den Allgemeinstrom, also Treppenhaus, Keller, Aufzug, Heizungspumpe oder Außenbeleuchtung, und speist den Rest ins Netz ein. Alternativ wird der gesamte Strom eingespeist. Für Anlagen bis 10 kWp mit Volleinspeisung gibt es seit dem 1. August 2026 rund 12,22 ct/kWh, mit Teileinspeisung rund 7,70 ct/kWh. Der Verwaltungsaufwand ist gering, der Nutzen für die Bewohner aber auch.
2. Mieterstrom
Beim Mieterstrom verkauft der Anlagenbetreiber, also Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister, den Solarstrom direkt an die Bewohner. Er übernimmt dabei auch die Lieferung des Reststroms aus dem Netz und wird damit zum Stromlieferanten mit allen Pflichten. Die wichtigsten Regeln nach § 42a Energiewirtschaftsgesetz:
- Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
- Die Teilnahme ist freiwillig, und der Stromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
- Für den an die Bewohner gelieferten Solarstrom gibt es nach dem EEG einen Mieterstromzuschlag. Er wird also für den im Haus verbrauchten Strom gezahlt, nicht für eingespeisten Strom.
Mieterstrom bringt in der Regel die höchsten Erlöse, aber auch den größten Aufwand für Abrechnung, Verträge und Reststrombeschaffung. Viele Vermieter arbeiten dafür mit spezialisierten Mieterstrom-Dienstleistern zusammen.
3. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem Solarpaket I wurde im Mai 2024 die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt (§ 42b Energiewirtschaftsgesetz). Sie ist einfacher als Mieterstrom:
- Der Betreiber stellt den Bewohnern Solarstrom zur Verfügung, die Aufteilung erfolgt nach einem vereinbarten Schlüssel.
- Den Reststrom beziehen die Bewohner weiterhin von ihrem eigenen Stromanbieter. Der Betreiber muss also keine Vollversorgung übernehmen.
- Voraussetzung ist eine Messung über intelligente Messsysteme, damit Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau zugeordnet werden können.
- Einen Mieterstromzuschlag gibt es dafür nicht. Überschüsse werden eingespeist und nach dem EEG vergütet.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich besonders für kleinere Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften, die den Aufwand eines Mieterstrommodells scheuen. Welches Modell in Ihrem Fall wirtschaftlich besser ist, hängt von der Zahl der Wohneinheiten, den Verbräuchen und Ihrer Bereitschaft zur Abrechnung ab.
4. Energy Sharing
Seit Mitte 2026 erlaubt § 42c EnWG, Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn oder anderen Gebäuden zu teilen. Dafür fallen Netzentgelte und Abgaben an, eine eigene Förderung gibt es nicht. Für Strom, der im selben Haus verbraucht wird, sind Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung deshalb meist wirtschaftlicher. Einen Vergleich der Modelle finden Sie unter Solarstrom an Mieter verkaufen.
PVPro Solar: Ihre Photovoltaik für das Mehrfamilienhaus
Planung passend zum Modell
Wir dimensionieren die Anlage nach Dachfläche und Verbrauch im Haus und passend zum gewählten Modell, vom Allgemeinstrom bis zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Dachanalyse und Ertragsprognose sind kostenlos.
Messkonzept mit dem Netzbetreiber abgestimmt
Für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stimmen wir das Messkonzept mit dem Netzbetreiber ab, in der Region Hannover meist enercity Netz oder Avacon, und planen nötige Anpassungen am Zählerschrank von Anfang an ein.
Montage mit eigenen Fachkräften
Module von AIKO, JA Solar oder Longi, Wechselrichter von Fronius, auf Wunsch Speicher von BYD und Montage mit K2 Systems durch unsere eigenen zertifizierten Techniker, auch auf Flachdächern. Wir melden die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an.
Festpreis und klare Zuständigkeiten
Sie erhalten einen Festpreis und zahlen nach dem 30/70-Modell. Für Stromlieferung und Abrechnung beim Mieterstrom empfehlen wir einen spezialisierten Dienstleister, wir sorgen für die technische Seite.
Photovoltaik in der Wohnungseigentümergemeinschaft
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört das Dach in der Regel allen Eigentümern. Eine PV-Anlage darauf ist eine bauliche Veränderung, die die Eigentümer seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschließen können (§ 20 WEG). Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG: Wird die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen grundsätzlich alle Eigentümer die Kosten, sonst nur diejenigen, die zugestimmt haben. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann der Gebäudestromnutzungsvertrag zudem durch einen Beschluss der Eigentümer ersetzt werden. Lassen Sie den Beschluss im Zweifel von Ihrer Hausverwaltung oder rechtlich prüfen.
Technische Voraussetzungen für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
- Dachfläche und Ausrichtung: Süd-, Ost- und Westdächer eignen sich. Flachdächer werden mit Aufständerung belegt, mehr dazu unter Photovoltaik-Montage auf dem Flachdach.
- Dachzustand: Die Eindeckung sollte die Lebensdauer der Anlage von 25 Jahren und mehr mitmachen. Sonst sollte vorher saniert werden, siehe Photovoltaik und Dachsanierung.
- Zähler und Messkonzept: Für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung muss das Messkonzept mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Oft ist eine Anpassung des Zählerschranks nötig.
- Brandschutz: Bei Mehrfamilienhäusern gelten Abstände, etwa zu Brandwänden. Details finden Sie unter PV-Brandabstände in Niedersachsen.
- Solarpflicht: In Niedersachsen müssen seit 2025 neue Wohngebäude und viele Dächer, die grundlegend saniert werden, mit Photovoltaik belegt werden (§ 32a NBauO). Mehr unter Photovoltaik und Dachsanierung.
- Anlagengröße: Sie richtet sich nach Dachfläche und Verbrauch im Haus. Als grobe Orientierung: Eine 20-kWp-Anlage erzeugt in der Region Hannover bei rund 893 kWh pro kWp knapp 18.000 kWh im Jahr.
Was kostet Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus?
Für die Anlage selbst rechnen wir als Richtwert mit rund 1.450–1.750 € pro kWp ohne Speicher. Eine 20-kWp-Anlage liegt damit bei etwa 29.000–35.000 €. Dazu kommen je nach Modell Kosten für Zählerschrank, Messkonzept und gegebenenfalls einen Mieterstrom-Dienstleister. Den konkreten Festpreis nennen wir Ihnen nach dem Vor-Ort-Termin.
Für Lieferung und Montage auf oder an Wohngebäuden gilt seit dem 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz, Sie zahlen also 0 % Umsatzsteuer. Das gilt auch für vermietete Häuser. Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.
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Förderung und Finanzierung für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
- Mieterstromzuschlag nach dem EEG für den im Haus an die Bewohner gelieferten Solarstrom (nur beim Mieterstrommodell)
- Einspeisevergütung für Überschüsse. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt sie 20 Jahre fest. Laut Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 soll sie danach für neue kleine Anlagen deutlich sinken.
- 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Montage an Wohngebäuden
- Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp pro Steuerpflichtigem
- KfW-Kredit 270 für Anlage und Speicher, ein Darlehen und kein Zuschuss
- Region Hannover: In Hannover und fünf Umlandgemeinden fördert proKlima mit DachVollToll voll belegte Dächer von Wohngebäuden mit 100 € pro kWp, höchstens 2.000 €, solange Fördermittel verfügbar sind und mit Antrag vor der Beauftragung. Anträge für 2026 sind laut proKlima bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Für Mieterstrom in Gebäuden mit 3 bis 20 Wohneinheiten gibt es zusätzlich den Bonus SolarMieterStrom von 1.000 €. Mehr dazu unter Solaranlagen-Förderung in Hannover.
- Dach-Solar der Region Hannover: nur wenn das Dach gleichzeitig gedämmt wird, mit 150 € pro m² Modulfläche über dem gesetzlichen Mindestmaß und 50 € pro m² Dämmung, bei Wohngebäuden bis 50.000 €. Liegt die errechnete Förderung unter 4.000 €, ist der Antrag ausgeschlossen.
Balkonkraftwerk: die Alternative für einzelne Mieter
Wer nicht auf eine Gemeinschaftsanlage warten will, kann ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung nutzen. Es wird nur im Marktstammdatenregister registriert. Mieter brauchen zwar die Zustimmung des Vermieters, haben seit Oktober 2024 aber einen Anspruch darauf. Mehr dazu finden Sie unter Photovoltaikanlage für den Balkon.
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Häufige Fragen zu Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom liefert der Betreiber den Bewohnern Solarstrom und Reststrom aus dem Netz und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nur der Solarstrom nach einem Schlüssel aufgeteilt, den Reststrom beziehen die Bewohner weiter von ihrem eigenen Anbieter. Das ist einfacher, einen Mieterstromzuschlag gibt es dafür aber nicht.
Müssen alle Mieter mitmachen?
Nein. Die Teilnahme ist bei beiden Modellen freiwillig, und ein Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Wer nicht teilnimmt, behält seinen bisherigen Stromanbieter.
Wie günstig muss Mieterstrom sein?
Nach § 42a Energiewirtschaftsgesetz darf der Mieterstrompreis höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Wofür gibt es den Mieterstromzuschlag?
Für den Solarstrom, der im Gebäude an die Bewohner geliefert wird, nicht für eingespeisten Strom. Er gilt nur beim Mieterstrommodell, nicht bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Wie viel Strom erzeugt eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus?
In der Region Hannover rechnen wir mit rund 893 kWh pro kWp und Jahr. Eine 20-kWp-Anlage erzeugt damit knapp 18.000 kWh. Wie viel davon im Haus genutzt wird, hängt von der Zahl der Wohneinheiten und den Verbräuchen ab.
Gilt 0 % Umsatzsteuer auch für vermietete Mehrfamilienhäuser?
Ja. Der Nullsteuersatz gilt für Lieferung und Montage von PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden, auch wenn diese vermietet sind. Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.
Wie beschließt eine Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage?
Als bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit nach § 20 WEG. Wird sie mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen grundsätzlich alle Eigentümer die Kosten, sonst nur die, die zugestimmt haben (§ 21 WEG).
Gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht für Mehrfamilienhäuser?
Seit 2025 für neue Wohngebäude und für viele Dächer, die grundlegend saniert werden (§ 32a NBauO). Dann muss ein Teil der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-/Rechtsberatung.








