Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover: Zuschuss „Große Dächer“
PVPro Solar GmbH
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Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover: das Wichtigste in Kürze
| Punkt | Regelung laut Förderrichtlinie |
|---|---|
| Fördergeberin | Landeshauptstadt Hannover, Abwicklung durch BEKS EnergieEffizienz GmbH |
| Gebäude | bestehende Nichtwohngebäude im Stadtgebiet Hannover (mindestens fünf Jahre alt), außerdem gewerblich oder gemeinnützig betriebene Wohnheime für Studierende, Senioren und andere besondere Personengruppen |
| Mindestgröße | 75 kWp, eine ergänzende Fassaden-PV darf mitgezählt werden |
| Konventionelle Module | 100 €/kWp, max. 40.000 € pro Hausanschrift |
| Leichtbau-PV | 400 €/kWp, max. 80.000 € pro Hausanschrift, nur wenn das Dach für konventionelle Module nicht ausreichend trägt |
| Fassaden-PV | 100 €/kWp, ergänzend zu einer großen Dachanlage |
| Obergrenze | höchstens 70 % der anrechenbaren Kosten |
| Erweiterung | förderfähig ab 35 kWp Zubau laut Stadt Hannover (die BEKS-Programmseite nennt 50 kWp, vorab klären), Bestandsanlage läuft weiter. Ersatz einer Anlage auf derselben Fläche nicht |
| Ausschlüsse | Neubauten, Dächer mit asbesthaltigen Materialien, gebrauchte Komponenten, Eigenleistung |
| Zeitraum | Förderjahre 2026 und 2027, solange Mittel reichen |
| Antrag | online bei BEKS, vor der Beauftragung |
Wer die Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover bekommt
Gebäude: Gewerbe, Hallen, Wohnheime
Die Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover gilt für Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes, also etwa Produktions- und Lagerhallen, Bürogebäude, Werkstätten oder Märkte. Neu dazugekommen sind Wohnheime für Studierende und Senioren, wenn sie gewerblich oder von einem gemeinnützigen Träger betrieben werden. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, maßgeblich ist die Baufertigstellungsanzeige. Normale Wohngebäude fallen nicht unter das Programm, für sie gibt es eigene Zuschüsse, die wir unter Solarförderung in Hannover zusammengefasst haben.Antragsberechtigt: Eigentümer, Mieter mit langem Vertrag, Contractoren
Den Antrag stellen kann die Eigentümerin oder der Eigentümer, unabhängig von der Rechtsform. Mieter oder Pächter sind ebenfalls berechtigt, wenn ihr Nutzungsrecht ab Antragstellung noch mindestens 25 Jahre gesichert ist, etwa durch Mietvertrag, Erbbaurecht oder Grundbucheintrag. Auch ein Contracting-Modell ist möglich, wenn der Strom nach Vertragsende dem Gebäudenutzer zur Verfügung steht. Als Nachweis verlangt BEKS einen aktuellen Grundbuchauszug oder den entsprechenden Vertrag.Technische Mindestanforderungen
Die Dachfläche muss laut Solarkataster der Region Hannover oder einer Ertragssimulation mindestens 650 kWh pro kWp und Jahr erreichen. Die Module brauchen die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730, gefördert werden nur neue, marktübliche Komponenten, montiert und angeschlossen von einem Fachbetrieb. Beim Netzanschluss gelten die Technischen Anschlussbedingungen von enercity Netz, die Anmeldung der Anlage ist nachzuweisen. Dächer mit asbesthaltigen Materialien sind ausgeschlossen, das muss also vor der Planung geklärt sein.Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Bei dieser Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover richtet sich der Zuschuss nach der installierten Leistung in kWp. Die Höchstbeträge erreichen Sie bei konventionellen Modulen ab 400 kWp, bei Leichtbau-PV ab 200 kWp. Für die meisten Hallendächer zwischen 75 und 150 kWp gilt also schlicht: Leistung mal Fördersatz.| Beispielanlage | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| 75 kWp, konventionelle Module | 100 €/kWp | 7.500 € |
| 150 kWp, konventionelle Module | 100 €/kWp | 15.000 € |
| 120 kWp, Leichtbau-PV (Dach trägt keine Standardmodule) | 400 €/kWp | 48.000 € |
| 60 kWp Dach + 20 kWp Fassade, konventionell | 100 €/kWp | 8.000 € |
Was als Kosten zählt und was nicht
Anrechenbar sind Module oder Folien mit ihren elektrischen Anschlüssen, die Unterkonstruktion, Anlieferung und Montage, der Wechselrichter, der Anschluss bis zum nächstmöglichen Übergabepunkt sowie die Kosten des Netzbetreibers für Anmeldung und Anschluss. Nicht förderfähig sind die Planungskosten, eine Ertüchtigung oder ein Umbau des Dachs und die Umsatzsteuer, soweit Sie sie als Vorsteuer abziehen können. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen rechnet die Förderung also mit Nettobeträgen. Ein Batteriespeicher taucht in der Liste der anrechenbaren Kosten nicht auf.Was der Zuschuss für die Wirtschaftlichkeit bedeutet
Nehmen wir unseren durchgerechneten Fall einer Halle mit durchgehender Last aus dem Beitrag Photovoltaik für Gewerbe in Hannover: 150 kWp, modelliert rund 165.000 bis 195.000 € netto installiert, rund 23.200 € Ersparnis und Erlös pro Jahr bei angenommenen 20 Cent pro kWh für Gewerbestrom und 6 Cent pro kWh in der Direktvermarktung. Ohne Zuschuss amortisiert sich die Anlage dort nach etwa 7 bis 8 Jahren. Mit 15.000 € aus „Große Dächer“ sinkt die Investition um rund 8 bis 9 %, die Anlage ist dann etwa acht Monate früher abbezahlt. Bei Leichtbau-PV ist der Effekt deutlich größer, weil der Fördersatz viermal so hoch ist. Die 70-%-Grenze spielt bei diesen Größenordnungen praktisch keine Rolle.Sie möchten wissen, was das für Ihr Dach heißt? Jetzt unverbindliches Angebot anfordern. Wir rechnen Ihnen Anlage, Zuschuss und Amortisation mit Ihrem echten Stromtarif vor. Wie ein Angebot bei uns aufgebaut ist, lesen Sie unter kostenloses Photovoltaik-Angebot.
Sonderfälle: Solarpflicht, Erweiterung, Ersatz
Solarpflicht nach § 32a NBauO
Muss auf dem Dach ohnehin eine Solaranlage entstehen, etwa weil die Dachhaut grundlegend erneuert wird und die niedersächsische Solarpflicht nach § 32a NBauO greift, ist der Pflichtanteil nicht förderfähig. Gefördert wird dann nur die Leistung, die Sie über die gesetzlich geforderte Größe hinaus installieren. Für den Antrag stellen Sie deshalb Pflichtfläche und zusätzliche Fläche getrennt dar. Neubauten sind ganz ausgeschlossen, weil nur Bestandsgebäude gefördert werden.Bestehende Anlage erweitern
Haben Sie bereits eine kleinere Anlage auf dem Dach, ist eine Erweiterung förderfähig, wenn mindestens 35 kWp dazukommen und die bestehende Anlage weiterbetrieben wird, solange das technisch möglich ist. Die Programmseite von BEKS nennt für Erweiterungen derzeit abweichend mindestens 50 kWp. Klären Sie deshalb vor dem Antrag mit BEKS, welche Mindestleistung für Ihre Erweiterung gilt. Den Ersatz alter Module auf derselben Fläche fördert das Programm nicht.Unser Beitrag zu Ihrem Antrag: so planen wir Ihre Anlage
Anlagen bis 150 kWp, geplant nach Ihrem Lastgang
Wir planen und installieren gewerbliche Anlagen bis rund 150 kWp, also genau den Größenbereich, in dem die Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover für viele Hallen beginnt. Die Größe legen wir nach Ihrem Lastprofil und Ihrer Dachfläche fest. Lohnt sich eine Anlage ab 75 kWp für Ihren Betrieb nicht, sagen wir Ihnen das, statt die Anlage nur wegen der Förderung größer zu planen.Statik und Netzanschluss vor dem Festpreis
Ob Ihr Dach konventionelle Module trägt, klären wir vor dem Festpreis. Reicht die Tragfähigkeit nicht, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall, ob eine Leichtbaulösung in Frage kommt. Den Netzanschluss stimmen wir mit enercity Netz ab, nach deren Technischen Anschlussbedingungen.Die technischen Unterlagen für BEKS
Für den Antrag brauchen Sie ein qualifiziertes Angebot eines Fachbetriebs, eine vermaßte Dachskizze mit der geplanten Modulbelegung, die technischen Datenblätter der Module mit den IEC-Zertifikaten und eine Ertragsberechnung. Diese Unterlagen erstellen wir mit dem Angebot. Wir verbauen Module von AIKO, JA Solar oder Longi, Wechselrichter von Fronius und Montagesysteme von K2 Systems, auch für Flachdächer. Mehr zur Montage auf Hallendächern lesen Sie unter Photovoltaik-Montage auf dem Flachdach.Eigene Fachkräfte, Festpreis und 30/70
Montage und Elektroinstallation übernehmen unsere eigenen zertifizierten Fachkräfte. Das ist auch förderrelevant, denn die Richtlinie schließt Eigenleistung aus und verlangt einen anerkannten Fachbetrieb für alle Schritte. Sie erhalten Nettopreise als Festpreis und zahlen nach dem 30/70-Modell: 30 % bei Auftrag, 70 % nach der Installation. Nach der Inbetriebnahme bekommen Sie von uns Abnahmeprotokoll, Schlussrechnung und die Unterlagen zur Registrierung im Marktstammdatenregister, die Sie für den Verwendungsnachweis brauchen.So läuft der Antrag bei BEKS ab
- Bedingungen prüfen: Gebäude im Stadtgebiet, mindestens fünf Jahre alt, kein Asbest, mindestens 650 kWh/kWp Ertrag, mindestens 75 kWp.
- Angebot und Unterlagen einholen: qualifiziertes Angebot, vermaßte Dachskizze, Modul-Datenblätter mit IEC 61215 und IEC 61730, Ertragsberechnung, bei Solarpflicht die Darstellung von Pflicht- und Zusatzfläche.
- Antrag stellen: Sie senden die Unterlagen mit Eigentums- oder Nutzungsnachweis und De-minimis-Erklärung als PDF per E-Mail an BEKS und füllen danach das Online-Antragsformular aus. Eine Eingangsbestätigung kommt laut BEKS in der Regel innerhalb weniger Tage.
- Bewilligung abwarten: Erst danach erteilen Sie den Auftrag. Geht das nicht, können Sie formlos einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen, der aber noch keine Förderzusage ist.
- Installieren und in Betrieb nehmen: Montage, Anschluss und Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
- Verwendungsnachweis einreichen: innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung Schlussrechnung, Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers und Auszug aus dem Marktstammdatenregister. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover kombinieren
Die Förderrichtlinie erlaubt, andere investive PV-Zuschüsse für dasselbe Vorhaben zu nutzen, solange deren Regeln das zulassen und alle Förderungen zusammen die nachgewiesenen Kosten nicht übersteigen.- KfW-Kredit 270: ein zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen jeder Rechtsform, kein Zuschuss. Die Anfrage läuft über Ihre Hausbank, und auch hier gilt: vor dem Projektstart beantragen. Mehr bei der KfW.
- Dach-Solar der Region Hannover: auch für Nichtwohngebäude, aber nur, wenn gleichzeitig das Dach gedämmt wird. Planen Sie ohnehin eine Sanierung, lesen Sie Photovoltaik und Dachsanierung.
- proKlima DachVollToll: gilt nur für Wohngebäude und kommt für eine Gewerbehalle nicht in Frage.
- Steuern: Bei Anlagen über 30 kWp auf reinen Gewerbegebäuden fallen 19 % Umsatzsteuer an, die Sie als Vorsteuer abziehen können. Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag erklären wir im Beitrag Photovoltaik für Gewerbe in Hannover, die Umsatzsteuer im Detail unter Photovoltaikanlage und Umsatzsteuer.

Fazit
Als Photovoltaik Förderung für Gewerbe in Hannover lohnt sich „Große Dächer“ vor allem für Hallen und Gewerbebauten im Stadtgebiet mit mindestens 75 kWp Potenzial, und am meisten bei statisch schwachen Dächern, wo der Leichtbau-Satz von 400 € pro kWp greift. Der häufigste Fehler ist ein Auftrag vor dem Antrag. Wir prüfen Ihr Dach, rechnen Anlage und Zuschuss mit Ihren echten Zahlen und liefern die Unterlagen für BEKS. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern, oder rufen Sie uns an unter 0511 3360603 bzw. schreiben Sie uns per WhatsApp.Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-/Rechtsberatung. Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover.Häufige Fragen zur Förderung „Große Dächer“
Wer bekommt die Förderung „Große Dächer“ in Hannover?
Eigentümer, langfristige Mieter oder Pächter mit mindestens 25 Jahren gesichertem Nutzungsrecht und Contracting-Unternehmen, für neue PV-Anlagen ab 75 kWp auf bestehenden Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet Hannover. Auch gewerblich oder gemeinnützig betriebene Wohnheime für Studierende und Senioren sind förderfähig. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
Wie hoch ist der Zuschuss pro kWp?
100 Euro pro kWp für konventionelle Module, höchstens 40.000 Euro pro Hausanschrift. 400 Euro pro kWp für Leichtbau-PV, wenn das Dach für Standardmodule nicht ausreichend trägt, höchstens 80.000 Euro. Fassaden-PV ergänzend zur Dachanlage mit 100 Euro pro kWp. In jedem Fall höchstens 70 % der anrechenbaren Kosten.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja. Gefördert werden nur Anlagen, die bei Antragstellung noch nicht beauftragt und begonnen sind. Ein unverbindliches Angebot dürfen Sie vorher einholen, es gehört sogar zu den Antragsunterlagen. Ist ein früherer Start nötig, können Sie bei BEKS einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen und erst nach dessen Bewilligung beauftragen.
Wird die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage gefördert?
Ja, wenn mindestens 35 kWp hinzukommen und die bestehende Anlage weiterbetrieben wird. Der Ersatz alter Module auf derselben Fläche wird nicht gefördert. Die Programmseite von BEKS nennt für Erweiterungen abweichend 50 kWp, klären Sie die Mindestleistung deshalb vorab mit BEKS.
Gilt die Förderung auch, wenn die Solarpflicht nach § 32a NBauO greift?
Nur teilweise. Gefördert wird dann nur der Teil der Anlage, der über die gesetzlich geforderte Größe hinausgeht. Im Antrag werden Pflichtfläche und zusätzliche Fläche getrennt dargestellt. Neubauten sind generell ausgeschlossen.
Kann ich „Große Dächer“ mit KfW 270 oder Dach-Solar kombinieren?
Grundsätzlich ja. Die Richtlinie erlaubt weitere investive PV-Zuschüsse, soweit deren Regeln das zulassen und alle Förderungen zusammen die nachgewiesenen Kosten nicht übersteigen. Der KfW-Kredit 270 ist ein Darlehen und kein Zuschuss. Dach-Solar der Region Hannover gibt es nur bei gleichzeitiger Dachdämmung.
Welche Unterlagen liefert PVPro Solar für den Antrag?
Das qualifizierte Angebot als Fachbetrieb, eine vermaßte Dachskizze mit Modulbelegung, die Datenblätter der Module mit den Zertifikaten IEC 61215 und IEC 61730 und eine Ertragsberechnung. Nach der Installation erhalten Sie Abnahmeprotokoll, Schlussrechnung und die Unterlagen zur Registrierung im Marktstammdatenregister für den Verwendungsnachweis.
Gibt es die Förderung auch außerhalb der Stadt Hannover?
Nein. „Große Dächer“ gilt nur für Gebäude im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover. In den Umlandgemeinden der Region kommen vor allem der KfW-Kredit 270 und, bei gleichzeitiger Dachdämmung, Dach-Solar der Region Hannover in Frage.








