PV-Anlage erweitern: Technik, EEG-Regeln und Kosten
PVPro Solar GmbH
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PV-Anlage erweitern: das Wichtigste in Kürze
| Thema | Das gilt |
|---|---|
| Rechtlicher Status | Der neue Teil hat ein eigenes Inbetriebnahmedatum und einen eigenen Vergütungssatz, der Bestand behält seinen alten Satz |
| Vergütung für den neuen Teil (bis 10 kWp) | 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Inbetriebnahme seit dem 1. August 2026) |
| 12-Monats-Regel | Anlagen auf demselben Gebäude, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gehen, werden für die Größe zusammengerechnet (§ 24 EEG) |
| Technik-Check | Reserve des Wechselrichters, Zähler und Zählerschrank, freie Dachfläche und Statik |
| Solarspitzengesetz | Für den neuen Teil gilt eine Einspeisegrenze von 60 % seiner Leistung, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut ist |
| Anmeldung | Beim Netzbetreiber vor dem Anschluss, im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme |
| Steuern | 0 % Umsatzsteuer; Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit |
| Kosten | Orientierung 1.450–1.750 € pro kWp für die neuen Module; Zählerschrank bei Bedarf 1.200–2.500 € (bis 3.500 €) |
Wann lohnt es sich, die PV-Anlage zu erweitern?
Eine Erweiterung lohnt sich vor allem dann, wenn du mehr Strom selbst verbrauchst, als deine Anlage heute liefert. Eingespeister Strom bringt dir nur wenige Cent, selbst genutzter Solarstrom ersetzt dagegen teuren Netzstrom.
Mehr Verbrauch durch Wärmepumpe und E-Auto
Eine Wärmepumpe und ein E-Auto erhöhen den Jahresverbrauch deutlich. Im Raum Hannover kannst du vorsichtig mit rund 893 kWh pro kWp und Jahr rechnen. Fünf zusätzliche kWp liefern also etwa 4.465 kWh im Jahr. Den größten Nutzen bringt der Mehrertrag, wenn du das Auto tagsüber mit Überschuss lädst und die Wärmepumpe über ein Energiemanagement steuerst. Wie die drei Bausteine zusammenspielen, liest du im Ratgeber Photovoltaik mit Wärmepumpe und Wallbox.Alte PV-Anlage erweitern: Ü20-Anlagen nach dem EEG-Ende
Nach 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme endet die feste EEG-Vergütung. Die Anlage darf weiterlaufen. Den Überschuss kann eine kleine, ausgeförderte Anlage dem Netzbetreiber weiter überlassen, bekommt dafür aber nur einen Wert in Höhe des Marktwerts abzüglich einer Vermarktungspauschale (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 und § 53 Abs. 4 EEG). Für Ü20-Anlagen zählt deshalb vor allem der Eigenverbrauch. Viele ältere Anlagen speisen bisher voll ein und brauchen für den Eigenverbrauch einen anderen Zähler. Der Wechselrichter solcher Anlagen ist oft am Ende seiner Lebensdauer. Wenn du deine alte PV-Anlage erweitern willst, lassen sich Zählerumbau, neuer Wechselrichter, Speicher und zusätzliche Module gut in einem Schritt planen.Erst Speicher oder erst Module?
Speist du mittags viel ein und kaufst abends Strom zu, reicht oft ein Speicher. Er hebt den Eigenverbrauch von rund 25–35 % auf etwa 55–70 %. Mehr dazu liest du unter Solarspeicher nachrüsten. Ist dein Jahresverbrauch dagegen größer als dein Jahresertrag, etwa wegen einer Wärmepumpe im Winter, brauchst du mehr Modulfläche. Häufig ist beides zusammen sinnvoll: ein Montagetermin, eine Anmeldung und ein gemeinsames Messkonzept.Technik-Check: Was vor dem Erweitern der PV-Anlage geprüft wird
Wechselrichter: Reserve, zweites Gerät oder Tausch
Zuerst prüfen wir, ob der vorhandene Wechselrichter die zusätzlichen Module aufnehmen kann. Entscheidend sind freie MPP-Tracker sowie die Grenzwerte für Spannung, Strom und Leistung aus dem Datenblatt. Oft ist dafür zu wenig Reserve da. Dann gibt es zwei Wege: Der neue Teil bekommt einen eigenen Wechselrichter, oder ein alter Wechselrichter wird gegen ein größeres Hybridgerät getauscht, das auch einen Speicher steuert. Wir diagnostizieren und reparieren Wechselrichter auch an Anlagen, die wir nicht gebaut haben, und tauschen das Gerät, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Mehr zur Technik findest du unter Solar-Wechselrichter, zu Störungen unter Wechselrichter defekt.Zähler und Zählerschrank
Bei einer Erweiterung schaut sich der Netzbetreiber den Zählerplatz an. Ältere Zählerschränke entsprechen oft nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der VDE-AR-N 4100. Ob ein Umbau Pflicht ist, legt dein Netzbetreiber fest. Muss der Zählerschrank ertüchtigt oder erneuert werden, kostet das meist 1.200–2.500 €, bei aufwendigen Arbeiten bis zu 3.500 €. Wie sich die Gesamtkosten einer Anlage zusammensetzen, zeigt unser Ratgeber zu den Solaranlage-Kosten.Dachfläche, Statik und Ausrichtung
Für die neuen Module brauchst du freie Fläche: die zweite Dachseite, eine Garage oder einen Carport. Eine Ost-West-Belegung liefert in Hannover rund 80 % des Ertrags einer Südfläche und passt gut zum Verbrauch am Morgen und Abend. Details findest du im Beitrag zur besten Ausrichtung. Vor der Montage wird geprüft, ob das Dach die zusätzliche Last trägt. Fehlt Dachfläche, bauen wir auch Solarcarports inklusive Unterkonstruktion.EEG-Regeln, wenn du deine PV-Anlage erweiterst
Neuer Teil, eigene Vergütung
Im EEG zählt im Grunde jedes Solarmodul als eigene Anlage. Deshalb bekommt der neue Teil das Inbetriebnahmedatum seiner Module und den Vergütungssatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt. Seit dem 1. August 2026 sind das bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, für Leistung über 10 kWp anteilig weniger. Dein Bestand behält seinen alten Satz bis zum Ende seiner eigenen 20 Jahre. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre. Für spätere Anlagen plant die Bundesregierung laut Kabinettsentwurf zum EEG 2027 ein anderes Modell, das noch nicht beschlossen ist. Mehr dazu liest du unter EEG-Novelle und EEG-Gesetz für Photovoltaik.Die 12-Monats-Regel nach § 24 EEG
Solaranlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gehen, gelten für die Bestimmung der Größe als eine Anlage. Bei Gebäudeanlagen gilt das nur, wenn sie hinter demselben Netzverknüpfungspunkt hängen. Ein Beispiel: 8 kWp im März und 6 kWp im Dezember desselben Jahres zählen zusammen als 14 kWp, sodass für den neuen Teil teilweise der niedrigere Satz der Klasse über 10 kWp gilt. Liegt die alte Anlage länger als zwölf Monate zurück, wird der neue Teil allein betrachtet.Teil- oder Volleinspeisung für den neuen Teil
Nach § 48 Abs. 2a EEG kannst du für jede Anlage wählen, ob sie voll oder nur den Überschuss einspeist. So kann zum Beispiel der neue Teil voll einspeisen, während der Bestand dein Haus versorgt. Dafür braucht jeder Teil eine eigene Messeinrichtung, und du musst die Volleinspeisung dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme in Textform mitteilen. Später kannst du jeweils zum 1. Januar wechseln, wenn du das vor dem 1. Dezember meldest. Für Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto ist Teileinspeisung meist die bessere Wahl.Solarspitzengesetz: was für den neuen Teil gilt
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gelten neue Regeln. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung darf der neue Teil höchstens 60 % seiner installierten Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Mit Eigenverbrauch und Speicher kostet dich das kaum Ertrag. In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es für den neuen Teil keine Vergütung. Bei Anlagen unter 100 kW greift das erst nach dem Jahr, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird (§ 51 EEG). Für deinen Bestand ändert sich durch die Erweiterung nichts. Die Details erklären wir im Beitrag zum Solarspitzengesetz.Messkonzept: wie Alt und Neu gezählt werden
Damit beide Vergütungssätze richtig abgerechnet werden, braucht es ein Messkonzept, das der Netzbetreiber abnimmt. Entweder misst ein eigener Erzeugungszähler den neuen Teil, oder beide Teile laufen über eine gemeinsame Messeinrichtung. Dann wird der Strom im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt (§ 24 Abs. 3 EEG). Welche Lösung passt, hängt von Einspeiseart, Speicher und Zählerschrank ab.Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister
Vor dem Anschluss meldet ein eingetragener Elektroinstallateur die Erweiterung beim Netzbetreiber an. In der Region Hannover ist das je nach Gebiet zum Beispiel enercity Netz oder Avacon. Der Netzbetreiber prüft dabei Netzanschluss, Messkonzept und Zählerplatz. Nach der Inbetriebnahme muss der neue Teil innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden (§ 5 Abs. 5 MaStRV), und zwar als eigene Einheit mit eigenem Datum. Ein neuer Speicher wird ebenfalls registriert. Fehlt die Meldung, kann das den Vergütungsanspruch mindern. Beide Anmeldungen übernehmen wir für dich.Steuern: Umsatzsteuer und Einkommensteuer bei der Erweiterung
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Montage von Modulen, Wechselrichtern und Speichern auf oder an Wohngebäuden der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Das gilt auch für eine Erweiterung. Anlagen bis 30 kWp erfüllen die Voraussetzungen automatisch. Wird der Zählerschrank im Zusammenhang mit der PV-Installation erneuert, kann laut Bundesfinanzministerium auch das unter den Nullsteuersatz fallen. Wir weisen das im Angebot getrennt aus. Wallbox und Wärmepumpe sind nicht begünstigt. Mehr dazu unter Photovoltaikanlage und Umsatzsteuer.Bei der Einkommensteuer sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp pro Person steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Maßgeblich ist die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Zähl also Bestand und Erweiterung zusammen. Kommst du über die Grenze, sprich vorher mit deiner Steuerberatung. Mehr dazu liest du im Beitrag zur steuerfreien Photovoltaikanlage.Was kostet es, eine PV-Anlage zu erweitern?
Einen Pauschalpreis für Erweiterungen gibt es nicht, weil jede Bestandsanlage anders ist. Diese Werte helfen dir bei der Orientierung:| Baustein | Orientierung |
|---|---|
| Neue Module inklusive Montage | 1.450–1.750 € pro kWp als Richtwert |
| Wechselrichter | Weiterverwenden, zweites Gerät oder Tausch: Preis nach Diagnose im Angebot |
| Zählerschrank (falls nötig) | 1.200–2.500 €, bei aufwendigen Arbeiten bis 3.500 € |
| Speicher BYD HVS 10.2 (optional) | zusätzlich 7.700–9.200 € |
| Anmeldung Netzbetreiber und Marktstammdatenregister | übernehmen wir |
So erweitern wir deine PV-Anlage, auch wenn sie nicht von uns ist
Bestandsaufnahme deiner Anlage
Wir erweitern nicht nur eigene Anlagen, sondern auch Bestandsanlagen anderer Installateure. Dafür brauchen wir Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, das Inbetriebnahmeprotokoll und die Nummer im Marktstammdatenregister. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin prüfen wir Wechselrichter, Zählerschrank und Dach und erstellen eine Ertragsprognose für die neue Fläche.Markenkomponenten und eigene Monteure
Wir planen mit Modulen von AIKO, JA Solar oder Longi, Wechselrichtern von Fronius, Speichern von BYD und Montagesystemen von K2 Systems. Montiert und angeschlossen wird von unseren eigenen zertifizierten Monteuren nach VDE und TAB, ohne wechselnde Subunternehmer.Festpreis und 30/70-Zahlungsmodell
Du bekommst einen schriftlichen Festpreis. Du zahlst 30 % bei Auftrag und 70 % nach der Installation. Nach der Inbetriebnahme richten wir die App ein, damit du Alt- und Neuteil im Blick hast.- Anfrage und Unterlagen der Bestandsanlage
- Vor-Ort-Check und Planung mit Ertragsprognose
- Festpreisangebot und Auftrag
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Montage, Zähler- und Zählerschrankarbeiten
- Inbetriebnahme und Eintrag im Marktstammdatenregister

Gewerbliche PV-Anlage erweitern
Für Gewerbedächer in der Stadt Hannover gibt es das Förderprogramm «Große Dächer». Gefördert werden dort auch Erweiterungen ab 35 kWp. Die Bedingungen findest du unter Photovoltaik-Förderung für Gewerbe in Hannover.Häufige Fragen: PV-Anlage erweitern
Kann man eine bestehende PV-Anlage erweitern?
Ja, in den meisten Fällen. Voraussetzung sind freie Dachfläche, ein passender Wechselrichter oder Platz für ein zweites Gerät und ein Zählerschrank, der den Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entspricht. Rechtlich ist der neue Teil meist eine eigene Anlage mit eigener Vergütung.
Bekommen die neuen Module die alte Einspeisevergütung?
Nein. Der neue Teil bekommt den Vergütungssatz, der bei seiner Inbetriebnahme gilt, seit dem 1. August 2026 bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Deine bestehenden Module behalten ihren alten Satz bis zum Ende ihrer 20 Jahre.
Brauche ich einen zweiten Wechselrichter?
Nicht immer. Hat der vorhandene Wechselrichter freie Eingänge und genug Reserve laut Datenblatt, können die neuen Module dort angeschlossen werden. Oft fehlt diese Reserve. Dann bekommt der neue Teil ein eigenes Gerät, oder ein alter Wechselrichter wird gegen ein Hybridgerät getauscht.
Muss ich die Erweiterung anmelden?
Ja. Vor dem Anschluss meldet ein eingetragener Elektroinstallateur die Erweiterung beim Netzbetreiber an. Nach der Inbetriebnahme muss der neue Teil innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Beides übernehmen wir für dich.
Gilt das Solarspitzengesetz auch für meine alte Anlage?
Nein. Die 60-%-Grenze und der Wegfall der Vergütung bei negativen Preisen betreffen Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, also nur den neuen Teil. Deine Bestandsanlage behält ihre bisherigen Regeln.
Fällt auf die Erweiterung Umsatzsteuer an?
Nein, für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage auf oder an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz. Anlagen bis 30 kWp erfüllen die Voraussetzungen automatisch. Wallbox und Wärmepumpe sind davon nicht erfasst.
Lohnt sich die Erweiterung einer Ü20-Anlage?
Oft ja, wenn du den Strom selbst nutzt. Nach dem EEG-Ende bekommt der Altteil für Überschuss nur noch etwa den Marktwert. Eine Erweiterung mit neuem Wechselrichter, Speicher und Umbau auf Eigenverbrauch macht die Anlage wieder wirtschaftlich. Der neue Teil bekommt die aktuelle Vergütung.
Erweitert PVPro Solar auch Anlagen anderer Installateure?
Ja. Wir erweitern auch Bestandsanlagen, die nicht von uns gebaut wurden, und reparieren oder tauschen dort bei Bedarf den Wechselrichter. Nach einem Vor-Ort-Check bekommst du ein schriftliches Festpreisangebot.








