EEG-Novelle 2027: Vergütung bis Ende 2026 sichern
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzanschlusspaket beschlossen und damit den größten Umbau der Solarförderung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeleitet. Die Schlagzeilen klangen widersprüchlich: Erst hieß es, das Wirtschaftsministerium entschärfe die EEG-Reform, wenige Tage später war vom Aus für die Einspeisevergütung zu lesen. Beides stimmt. Die wichtigste Nachricht vorweg: Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, ist nicht betroffen; die zugesagte Vergütung gilt unverändert für die vollen 20 Jahre. Wer eine Anlage erst plant, sollte die neuen Regeln dagegen genau kennen, denn ab 2027 entfällt die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 Kilowatt. In diesem Ratgeber ordnen wir als Fachbetrieb aus Hannover ein, was beschlossen wurde, warum der 31. Dezember 2026 zum entscheidenden Stichtag wird und ob sich Photovoltaik ab 2027 noch rechnet.
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Was das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Ministerin Katherina Reiche hat zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht: die EEG-Novelle, die als EEG 2027 zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, und ein Netzanschlusspaket. Die Leitidee: Solarstrom soll sich stärker am Markt behaupten statt über garantierte Vergütungen; die Ministerin sprach vom Ende des EEG als „Rundum-sorglos-Paket”.
Der Weg dorthin war turbulent. Der erste Entwurf vom Februar 2026 sah noch eine ersatzlose Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 Kilowatt vor. Nach massiver Kritik von Branchenverbänden wie BSW-Solar, BDEW und BEE legte das Ministerium Mitte Juli einen entschärften Entwurf vor: Statt eines Sofort-Aus kommt ein Auslaufmodell mit Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus. Das Netzanschlusspaket ergänzt die Reform um neue Netzregeln, darunter die Ausweisung überlasteter Netzgebiete mit reduzierter Entschädigung bei Abregelung sowie eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung neuer Anlagen. Beide Entwürfe bauen auf dem Solarspitzengesetz von 2025 auf. Wichtig: Endgültig beschlossen ist noch nichts, denn Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen noch zustimmen.
Die neuen Regeln für Anlagen unter 25 Kilowatt
Bisher nimmt der Netzbetreiber Ihren Überschussstrom zu einem festen Satz ab, garantiert über 20 Jahre; die Details dazu erklären wir im Beitrag darüber, wie die Einspeisevergütung funktioniert. Für Neuanlagen ab 2027 tritt an diese Stelle ein gestufter Übergang.
Wer zwischen 2027 und 2030 in Betrieb nimmt, erhält laut Kabinettsentwurf für 36 Monate eine Übergangszahlung, die sich an den geltenden Vergütungssätzen orientiert, aber rund einen Cent pro Kilowattstunde darunter liegt. Danach folgt die Direktvermarktung: Der Überschussstrom wird über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft, mit schwankenden Erlösen und einer Servicegebühr. Anlagen unter 25 Kilowatt erhalten dort für höchstens 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde; ein intelligentes Messsystem wird faktisch zur Grundausstattung. Wie die Vermarktung über die Börse funktioniert, zeigen unsere Beiträge zum Thema Solarstrom verkaufen und zum dynamischen Stromtarif. Zusätzlich sinkt die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung, die bislang bei 100 Kilowatt liegt, sodass künftig auch mittlere Dachanlagen früher betroffen sind.
Bestandsschutz: Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung
Der Gesetzentwurf regelt ausdrücklich: Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 bleibt das bisherige Recht anwendbar. Die zugesagten Sätze laufen über die vollen 20 Jahre, ein rückwirkender Eingriff ist nicht vorgesehen; das schließt Anlagen ein, die 2026 noch ans Netz gehen. Achten Sie lediglich darauf, Ihre Daten im Marktstammdatenregister aktuell zu halten. Wer eine Bestandsanlage nach 2026 erweitert, sollte wissen, dass der neue Anlagenteil unter die neuen Regeln fällt; eine reine Speichernachrüstung ändert am Vergütungsanspruch dagegen nichts.
Stichtag 31. Dezember 2026: 20 Jahre feste Vergütung sichern
Daraus ergibt sich das Zeitfenster, über das derzeit alle sprechen: Jede Anlage, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, wird noch nach heutigem Recht behandelt. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG, nicht das Bestelldatum. Hinzu kommen der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer für private Anlagen bis 30 Kilowatt und zinsgünstige Kredite über das KfW-Programm 270; einen Überblick gibt unsere Seite zur aktuellen Photovoltaik-Förderung 2026. Seit dem 1. Februar 2026 lagen die Sätze für Anlagen bis 10 Kilowattpeak bei 7,78 Cent für die Überschusseinspeisung und 12,34 Cent für die Volleinspeisung; nach der turnusmäßigen Degression zum 1. August gelten rund 7,70 beziehungsweise 12,22 Cent. Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt anschließend 20 Jahre konstant.
Zum realistischen Zeitplan in der Region Hannover: Die Montage eines Einfamilienhausdachs dauert ein bis zwei Tage, Module von AIKO, JA Solar oder LONGi sowie Fronius-Wechselrichter und BYD-Speicher sind gut verfügbar. Zeit kosten vor allem die Netzbetreiberanmeldung nach VDE-AR-N 4105 und den Technischen Anschlussbedingungen sowie die Zählersetzung, je nach Netzgebiet, etwa bei enercity Netz oder Avacon, mehrere Wochen. Rechnen Sie insgesamt mit sechs bis zwölf Wochen von der Beauftragung bis zur Inbetriebnahme und stoßen Sie Ihr Projekt daher bis zum Frühherbst an.
Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 noch?
Ja, aber die Rechnung folgt einer anderen Logik. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 35 bis 40 Cent, jede eingespeiste bringt künftig nur noch wenige Cent. Schon heute stammt der größte Teil der Rendite aus dem Eigenverbrauch; die Novelle verstärkt dieses Gefälle. Entscheidend werden deshalb Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad; ein erstes Gefühl dafür vermittelt unser Unabhängigkeitsrechner.
Ein Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus in Niedersachsen mit 10 Kilowattpeak erzeugt rund 9.500 Kilowattstunden im Jahr, der Haushalt verbraucht 4.500 Kilowattstunden bei 37 Cent Strompreis. Ohne Speicher deckt die Anlage etwa 30 Prozent des Verbrauchs; das spart gut 500 Euro im Jahr, dazu kommen bei einer 2026er-Anlage rund 620 Euro Einspeisevergütung. Mit einem 10-Kilowattstunden-Speicher steigt die Deckung auf etwa 70 Prozent: knapp 1.200 Euro Ersparnis plus rund 490 Euro Vergütung. Für eine Anlage ab 2027 bleibt die Eigenverbrauchsersparnis identisch, nur die Einspeiseerlöse sinken. Der Stromspeicher für Zuhause wandelt sich damit vom Zubehör zum Kernbaustein.
Noch mehr holt heraus, wer Erzeugung und Verbrauch intelligent koppelt: Ein KI-gesteuerter Solarspeicher lädt prognosebasiert und kann künftig auch Börsenpreissignale einbeziehen, eine Solaranlage mit Wallbox macht das E-Auto zum flexiblen Großverbraucher, und wer die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe kombiniert, speichert Solarstrom als Wärme. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG bringen zusätzlich reduzierte Netzentgelte. So sind Deckungsgrade erreichbar, die vor wenigen Jahren unrealistisch schienen.
Balkonkraftwerke: kaum betroffen
Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt Modulleistung bleiben außerhalb des neuen Vergütungssystems; überschüssiger Strom wird bei Neugeräten künftig unentgeltlich eingespeist. Praktisch ändert sich wenig, denn Balkonkraftwerke leben ohnehin vom Eigenverbrauch, und die Erleichterungen bei Anmeldung, 800-Watt-Wechselrichterleistung und Zustimmungsansprüchen für Mieter bleiben bestehen. Für Mieter bleibt das Balkonkraftwerk der einfachste Einstieg; wer ein eigenes Dach hat, fährt mit einer vollwertigen Anlage deutlich besser.
Gewerbe und Mehrfamilienhäuser: Was jetzt zu prüfen ist
Gewerbliche Dachanlagen erreichen dank Tageslastprofil von Natur aus hohe Eigenverbrauchsquoten; ihre Wirtschaftlichkeit hängt schon heute weniger an der Vergütung. Neu ist vor allem der organisatorische Rahmen: Mit der sinkenden Direktvermarktungsschwelle brauchen auch mittlere Anlagen Vermarktungsvertrag, Messkonzept und steuerbare Technik, und bei größeren Projekten gewinnen die künftigen Engpassgebiete für die Standortbewertung an Bedeutung. Wer ohnehin plant, hat ein starkes Argument, noch 2026 nach altem Recht umzusetzen; mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Gewerbe in Hannover. Für Eigentümer und Hausverwaltungen bleiben Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bestehen, und der Allgemeinstrom bildet einen verlässlichen Eigenverbrauchssockel; einen Einstieg finden Sie unter Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser.
So begleitet PVPro Solar Sie durch den Übergang
Gesetze ändern sich, die planerische Substanz eines guten Solarprojekts nicht. Unser Ablauf: kostenlose Erstberatung mit Dachanalyse und Ertragsprognose, Ingenieurplanung mit String-Layout und passender Speicherdimensionierung, VDE- und TAB-konforme Montage durch zertifizierte Fachkräfte, vollständige Anmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, Inbetriebnahme mit App-Einweisung, Monitoring und After-Sales-Service. Die Festpreis-Garantie mit 30/70-Zahlungsmodell schafft Planungssicherheit in einem Jahr mit absehbar hoher Nachfrage, und für Projekte mit Ziel-Inbetriebnahme 2026 sagen wir offen, ob der Zeitplan realistisch ist. Referenzanlagen finden Sie in Hannover, Wolfsburg, Bremen, Braunschweig und Hildesheim; einen Überblick für die Landeshauptstadt gibt die Seite Photovoltaikanlage in Hannover kaufen.
Fazit: Jetzt handeln oder abwarten?
Die EEG-Novelle 2027 ist kein Grund zur Panik, aber eine echte Zäsur: Deutschland verabschiedet sich vom Prinzip der garantierten Vergütung für neue kleine Solaranlagen und setzt auf Eigenverbrauch und Markt. Bestandsbetreiber können entspannt bleiben. Wer eine Anlage konkret plant, sichert sich mit einer Inbetriebnahme bis Ende 2026 noch 20 Jahre feste Vergütung, den Nullsteuersatz und volle Kalkulationssicherheit, ein Paket, das es in dieser Form nicht wieder geben wird. Und auch ab 2027 bleibt Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll; die Planung wird nur anspruchsvoller, weil Anlagengröße, Speicher und Verbrauchsprofil präzise zusammenpassen müssen. Wir prüfen mit Ihnen ehrlich, ob Ihr Projekt bis Ende 2026 realistisch umsetzbar ist. Den Anfang macht eine kostenlose Erstberatung mit Dachanalyse und Ertragsprognose; Sie können direkt online ein kostenloses Photovoltaik-Angebot anfordern. Die Regeln ändern sich, die Sonne über Niedersachsen nicht.
Nicht komplett, aber grundlegend umgebaut. Die dauerhafte feste Vergütung entfällt für Neuanlagen unter 25 Kilowatt; stattdessen gibt es eine Übergangszahlung für 36 Monate und danach die Direktvermarktung mit befristetem Bonus. Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung unverändert.
Ja. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 gilt das bisherige Recht weiter, die Sätze laufen über die vollen 20 Jahre. Ein rückwirkender Eingriff in bestehende Zusagen ist im Entwurf ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bis zum 31. Dezember 2026; maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG, nicht das Bestelldatum. Da Netzbetreiberprozesse und Zählersetzung mehrere Wochen dauern können, empfehlen wir eine Beauftragung spätestens im Frühherbst 2026.
Ihr Überschussstrom wird über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft, statt zum Festpreis an den Netzbetreiber zu gehen. Die Erlöse schwanken mit dem Marktpreis, der Dienstleister berechnet eine Gebühr, und ein intelligentes Messsystem wird praktisch zur Voraussetzung.
Ja, denn der wirtschaftliche Kern liegt im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 35 bis 40 Cent. Mit Speicher, Energiemanagement, Wallbox oder Wärmepumpe sind Deckungsgrade von 70 Prozent und mehr erreichbar.
Kaum. Geräte bis 2 Kilowatt bleiben außerhalb des neuen Systems, überschüssiger Strom wird künftig unentgeltlich eingespeist. Da Balkonkraftwerke auf Eigenverbrauch ausgelegt sind, ändert sich praktisch wenig; alle Vereinfachungen bleiben bestehen.
Nein. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 fehlen noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027; Details können sich noch ändern.
Nach der turnusmäßigen Degression zum 1. August liegen die Sätze für Anlagen bis 10 Kilowattpeak bei rund 7,70 Cent für die Überschusseinspeisung und rund 12,22 Cent für die Volleinspeisung. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt 20 Jahre konstant.Wird die Einspeisevergütung 2027 komplett abgeschafft?
Behalten bestehende PV-Anlagen ihre Einspeisevergütung?
Bis wann muss meine Anlage in Betrieb gehen, um die feste Vergütung zu sichern?
Was bedeutet Direktvermarktung für private PV-Anlagen?
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Einspeisevergütung noch?
Sind Balkonkraftwerke von der Novelle betroffen?
Ist die EEG-Novelle 2027 schon endgültig beschlossen?
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell im August 2026?
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