Solargesetze in Deutschland einfach erklärt: Was du wissen musst
Solargesetze in Deutschland einfach erklärt: Wer eine Photovoltaikanlage plant, hat mit mehreren Regelwerken zu tun. Das EEG regelt die Einspeisevergütung, das Solarspitzengesetz die Einspeisung zu Spitzenzeiten, die Länder schreiben bei Neubauten und Dachsanierungen teils eine Solarpflicht vor, und das Steuerrecht macht private Anlagen weitgehend steuerfrei. Hier bekommst du einen kompakten Überblick, was jedes Gesetz für deine Solaranlage in Deutschland bedeutet, und findest zu jedem Thema unseren ausführlichen Ratgeber.
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Solargesetze in Deutschland einfach erklärt: die wichtigsten Regeln
Für eine private PV-Anlage sind vor allem diese Regeln relevant:
| Regelwerk | Was es regelt | Was es für dich bedeutet |
|---|---|---|
| Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | Einspeisevergütung, Netzanschluss, Vorrang für Solarstrom | Feste Vergütung für eingespeisten Strom, 20 Jahre lang |
| Solarspitzengesetz | Einspeisung bei Stromüberschuss und negativen Preisen | Neue Anlagen: Einspeisegrenze ohne Smart Meter, keine Vergütung bei negativen Preisen |
| Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) | Einbau intelligenter Messsysteme | Smart-Meter-Pflicht für Anlagen über 7 kW |
| § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox | Reduzierte Netzentgelte, dafür darf der Netzbetreiber die Leistung in Ausnahmefällen begrenzen |
| Marktstammdatenregister (MaStR) | Registrierung aller Anlagen bei der Bundesnetzagentur | Eintrag innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme |
| Umsatzsteuer- und Einkommensteuergesetz | Steuern auf Kauf und Betrieb | 0 % Mehrwertsteuer, Erträge bis 30 kWp steuerfrei |
| Landesbauordnungen und Solargesetze der Länder | Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung | Je nach Bundesland Pflicht zur PV-Anlage |
Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
Das EEG ist das zentrale Gesetz für Solarstrom. Es verpflichtet den Netzbetreiber, deine Anlage anzuschließen und den eingespeisten Strom abzunehmen, und legt die Einspeisevergütung fest.
Einspeisevergütung
Die Vergütung wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre zum dann gültigen Satz gezahlt. Ihre Höhe hängt von Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Art der Einspeisung ab. Für Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, liegt sie bei etwa 7,70 ct/kWh mit Teileinspeisung und etwa 12,22 ct/kWh mit Volleinspeisung. Die Sätze sinken alle sechs Monate. Details findest du in unserem Ratgeber zum EEG-Gesetz für Photovoltaik.
Geplante EEG-Novelle
Das Bundeskabinett hat eine Reform des EEG auf den Weg gebracht, die ab 2027 gelten soll. Laut Kabinettsentwurf sollen neue kleine Anlagen statt der festen Vergütung für 20 Jahre nur noch eine befristete Übergangszahlung erhalten. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die feste Vergütung für 20 Jahre. Den aktuellen Stand erklären wir unter EEG-Novelle.
Praxisbeispiel: Eigenverbrauch zählt mehr als Einspeisung
Eine 10-kWp-Anlage in der Region Hannover erzeugt rund 9.100 kWh im Jahr (893 kWh pro kWp). Nutzt der Haushalt ohne Speicher etwa 30 % davon selbst, spart er bei einem angenommenen Strompreis von 37 ct/kWh rund 1.010 € im Jahr. Die übrigen rund 6.370 kWh bringen bei 7,70 ct/kWh etwa 490 € Einspeisevergütung. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist also rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Ob sich eine Anlage für dich rechnet, zeigen wir ausführlich unter Photovoltaik lohnt sich.
Was besagt das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Es soll verhindern, dass an sonnigen Tagen mehr Strom ins Netz drückt, als gebraucht wird. Für neue Anlagen gilt seitdem:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: In diesen Stunden gibt es für eingespeisten Strom kein Geld. Die betroffenen Zeiten werden aber an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt.
- Einspeisegrenze ohne Smart Meter: Solange kein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut ist, darf die Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
- Mehr Eigenverbrauch lohnt sich: Ein Speicher und ein Energiemanagement helfen, Mittagsstrom selbst zu nutzen, statt ihn abzuregeln.
Bestehende Anlagen sind davon in der Regel nicht betroffen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Solarspitzengesetz und zum Stromspeicher für Zuhause.
Smart Meter und § 14a EnWG
Für PV-Anlagen über 7 kW muss der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem einbauen. Neue Wärmepumpen und Wallboxen mit mehr als 4,2 kW gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Netzüberlastung zeitweise begrenzen, dafür zahlst du reduzierte Netzentgelte. Wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Wallbox zusammenspielen, liest du unter Photovoltaik mit Wärmepumpe und Wallbox.
Welche Solarpflichten gelten in Deutschland?
Die Solarpflicht ist Ländersache, die Regeln unterscheiden sich deshalb deutlich. Auf Bundesebene ist eine schrittweise Solarpflicht vorgesehen, für neue Wohngebäude frühestens ab 2030. Bis dahin entscheidet das Landesrecht. So sieht es in unserem Einsatzgebiet und in zwei großen Nachbarländern aus:
| Bundesland | Neubau | Dachsanierung | Mindestumfang |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen (§ 32a NBauO) | Ja, alle Gebäude ab 50 m² Dachfläche, Wohngebäude seit 1. Januar 2025 | Ja, seit 1. Januar 2025 bei Erneuerung der Dachhaut ab 50 m² | 50 % der (erneuerten) Dachfläche |
| Bremen (Bremisches Solargesetz) | Ja, bei Bauantrag nach dem 1. Juli 2025 | Ja, seit 1. Juli 2024 bei grundlegender Dachsanierung | Neubau: Module auf 50 % der Dachfläche; Sanierung: mind. 1 kW innerhalb von zwei Jahren |
| Hamburg (Klimaschutzgesetz) | Ja, ab 50 m² Bruttodachfläche | Ja, seit 1. Januar 2024 bei wesentlichem Dachumbau | 30 % der Brutto- (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestand) |
| Berlin (Solargesetz Berlin) | Ja, seit 2023 bei mehr als 50 m² Nutzfläche | Ja, bei wesentlichen Umbauten des Dachs | 30 % der Brutto- (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestand) |
Auch andere Länder wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben eigene Solarpflichten, einige Länder dagegen noch keine. Prüfe deshalb immer die aktuelle Regel deines Bundeslandes und kläre Details mit dem Bauamt.
Praxisbeispiel Niedersachsen
Ein Neubau mit 120 m² Dachfläche muss mindestens 60 m² mit Photovoltaik belegen. Bei Modulen mit 425 Wp und knapp 2 m² Fläche sind das rund 30 Module oder etwa 12 bis 13 kWp. Das tatsächliche Ergebnis hängt von Dachform, Gauben und Abständen ab.
Ausnahmen
Alle Länder sehen Ausnahmen vor, etwa wenn Denkmalschutz entgegensteht, das Dach technisch ungeeignet ist oder die Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Solarthermie wird in der Regel angerechnet. Wie die Ausnahmen genau geprüft werden, regelt jedes Land selbst. Was die Pflicht bei einer neuen Dacheindeckung bedeutet, erklären wir unter Photovoltaik und Dachsanierung, für Bremen unter Solaranlagen in Bremen.
Wie beeinflussen die Gesetze die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen?
Unterm Strich verschieben die Gesetze den Wert einer Solaranlage immer stärker von der Einspeisung zum Eigenverbrauch:
- Sinkende Einspeisevergütung: Eingespeister Strom bringt immer weniger, selbst genutzter Strom spart dagegen den vollen Strompreis.
- Solarspitzengesetz: Ohne Smart Meter und Speicher geht ein Teil des Mittagsstroms verloren oder wird nicht vergütet.
- Steuerfreiheit: 0 % Mehrwertsteuer senkt die Investition, und die Erträge sind für die meisten privaten Anlagen einkommensteuerfrei.
Zur Orientierung: Eine 10-kWp-Anlage kostet bei uns rund 14.500–17.500 € ohne Speicher und 22.200–26.700 € mit BYD-Speicher, jeweils mit 0 % Mehrwertsteuer. Einen staatlichen Zuschuss für private PV-Anlagen gibt es nicht. Was die Kosten im Einzelnen bestimmt, findest du unter Solaranlage-Kosten.
Welche Förderung und Steuervorteile gibt es?
- 0 % Mehrwertsteuer: Seit dem 1. Januar 2023 sind Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder an Wohngebäuden umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 3 UStG). Anlagen bis 30 kWp erfüllen die Voraussetzungen automatisch. Mehr unter Photovoltaikanlage und Umsatzsteuer.
- Einkommensteuerfrei: Erträge aus Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Details unter steuerfreie Photovoltaikanlage.
- KfW-Kredit 270: ein zinsgünstiges Darlehen, kein Zuschuss. Es muss vor Beginn des Projekts beantragt werden. Mehr unter KfW-Förderung für Photovoltaik.
- Regionale Programme: In der Region Hannover gibt es etwa proKlima DachVollToll und das Programm Dach-Solar der Region, beide für Bestandsgebäude und solange Fördermittel verfügbar. Mehr unter Solaranlagen-Förderung in Hannover.
Einen Überblick über alle Programme findest du auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung.
Welche Pflichten hast du als Anlagenbetreiber?
- Anmeldung beim Netzbetreiber: vor der Inbetriebnahme, nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers.
- Installation nach Norm: durch eine Elektrofachkraft, unter anderem nach VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
- Registrierung im Marktstammdatenregister: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, sonst kann die Vergütung gekürzt werden.
- Prüfen, ob eine Solarpflicht gilt: bei Neubau oder Dachsanierung, je nach Bundesland.
Wenn wir deine Anlage bauen, übernehmen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister für dich.
Häufige Fragen zu Solargesetzen in Deutschland
Was passiert, wenn meine neue Anlage keinen Smart Meter hat?
Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung dürfen nach dem Solarspitzengesetz höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Mit Speicher und Energiemanagement kannst du den übrigen Strom selbst nutzen. Für Anlagen über 7 kW muss der Messstellenbetreiber ohnehin ein intelligentes Messsystem einbauen.
Kann ich die Solarpflicht umgehen?
Nur in den Fällen, die das jeweilige Landesrecht vorsieht, etwa wenn Denkmalschutz entgegensteht, das Dach technisch ungeeignet ist oder die Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Solarthermie wird meist angerechnet. Wie die Ausnahme nachgewiesen wird, unterscheidet sich je nach Bundesland, frag am besten früh beim Bauamt nach.
Gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht?
Ja. Nach § 32a NBauO müssen neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche auf mindestens der Hälfte der Dachfläche Photovoltaik erhalten, für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2025. Seit diesem Datum gilt das auch, wenn die Dachhaut auf mindestens 50 m² erneuert wird.
Muss ich meine PV-Anlage anmelden?
Ja, zweimal: beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats danach. Wenn wir deine Anlage installieren, übernehmen wir beides für dich.
Muss ich auf meine Solaranlage Steuern zahlen?
Für die meisten privaten Anlagen nicht. Lieferung und Montage an Wohngebäuden sind mit 0 % Mehrwertsteuer belegt, und Erträge aus Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei.
Gibt es einen staatlichen Zuschuss für private PV-Anlagen?
Nein, einen Bundeszuschuss für private PV-Anlagen oder Speicher gibt es nicht. Der Bund fördert über die Steuerfreiheit und den zinsgünstigen KfW-Kredit 270. Daneben gibt es regionale Programme, etwa in der Region Hannover, meist nur für Bestandsgebäude.
Lohnt es sich, die Anlage noch vor 2027 in Betrieb zu nehmen?
Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sichern sich die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für spätere Anlagen plant die Bundesregierung laut Kabinettsentwurf ein neues Modell mit kürzerer Vergütung, beschlossen ist es noch nicht.
Damit sind die Solargesetze in Deutschland einfach erklärt, im Einzelfall kommt es aber auf dein Bundesland und dein Projekt an. Du möchtest wissen, welche Regeln für dein Dach gelten und wie sich eine Anlage für dich rechnet? Wir beraten dich kostenlos, planen die Anlage passend zu Solarpflicht und Netzanschluss und kümmern uns um alle Anmeldungen. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern oder ruf uns an: 0511 3360603.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-/Rechtsberatung.








